Verhalten bei einem Unfall

Unfall! Was tun?

Wenn Sie im Straßenverkehr einen Unfall erlitten haben, kommt es darauf an, sich von vornherein richtig zu verhalten. Das richtige Verhalten bei Unfällen kann Ihnen viel Ärger ersparen und sichert Ihre Ansprüche. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, treffen Sie verschiedene gesetzliche Pflichten, von der Sicherung der Unfallstelle bis zur Ersten Hilfe bei Verletzten. Hier drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn Sie pflichtvergessen handeln.

Der nachstehende Artikel soll Ihnen darlegen, worauf es im Falle eines Unfalls ankommt.

Das Wichtigste

  • Bleiben Sie nach einem Unfall unbedingt an der Unfallstelle.
  • Sichern Sie dann die Unfallstelle und leisten Verletzten erste Hilfe.
  • Stellen Sie alle wesentlichen Informationen sicher.
  • Rufen Sie, wenn nötig, die Polizei.
  • Machen Sie keine Angaben zur Schuldfrage.
  • Melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Versicherung.
  • Verhandeln Sie möglichst nicht selber mit der gegnerischen Versicherung, sondern
  • holen Sie rechtlichen Rat ein.

Bleiben Sie an der Unfallstelle

Zuallererst: Bleiben Sie unmittelbar an der Unfallstelle.

Jede Person, die einen Unfall verursacht haben könnte, ist verpflichtet anderen Unfallbeteiligten oder sonstigen Geschädigten sämtliche erforderlichen Angaben zu machen. Dazu gehören Angaben über seine Person, sein Fahrzeug und die Art seiner Beteiligung, zum Beispiel, ob es sich um den Fahrzeugführer handelte oder ob der Fahrzeugführer alkoholisiert war.

Ist dies nicht möglich, muss die Person eine angemessene Zeit an der Unfallstelle warten und die oben genannten Angaben unverzüglich gegenüber der Polizei machen.

Entfernen Sie sich von der Unfallstelle, machen Sie sich strafbar und es droht eine Geldstrafe oder gar eine Haftstrafe bis zu drei Jahren. Einzelheiten finden Sie in unserem Artikel über das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Unfall im Strassenverkehr

Wie muss ich mich im Falle eines Unfalls verhalten? Erfahren Sie hier, wie...

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Checkliste

Sichern Sie die Unfallstelle

Das Wichtigste nach einem Verkehrsunfall ist die Sicherung der beteiligten Personen und der Unfallstelle, das heißt insbesondere:

  • Fahren Sie, wenn möglich, an den rechten Straßenrand.
  • Schalten Sie die Warnlichtanzeige ein.
  • Verlassen Sie vorsichtig das Fahrzeug. Hierbei unbedingt auf den (nachfolgenden) Verkehr achten.
  • Unverzüglich die Fahrbahn verlassen. Insbesondere auf Autobahnen hinter die Leitplanken stellen.
  • Warnweste anlegen. Wenn möglich, bereits vor dem Verlassen des Fahrzeuges.
  • Bei Dunkelheit sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung der Fahrzeuge.
  • Wurde jemand bei dem Unfall verletzt, rufen Sie unverzüglich den Rettungsdienst (Notruf 112).

Sichern Sie unbedingt verletzte Personen. Zur Ersten Hilfe ist jedermann gesetzlich verpflichtet, soweit die Hilfe erforderlich und nach den Umständen zumutbar ist. Eine unterlassene Hilfeleistung ist strafbar! Einzelheiten zu Ihren diesbezüglichen Pflichten finden Sie in unserem Artikel zur unterlassenen Hilfeleistung.

Ferner muss der nachfolgende Verkehr auf die Unfallstelle aufmerksam gemacht werden, um Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer und der Unfallbeteiligten zu verhindern.

Hierzu ist ein, den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes, Warndreieck in angemessenem Abstand aufzustellen. Doch welcher Abstand ist angemessen? Hierbei kann als Faustregel nachstehende Aufstellung herangezogen werden:

innerorts muß der Abstand mindestens 50m betragen
auf Landstraßen muß der Abstand mindestens 100m betragen
auf Autobahnen muß der Abstand mindestens 200m betragen

Befindet sich die Unfallstelle vor einer Kurve, Kuppe oder einem anderen Sichthindernis, muss das Warndreieck in ausreichender Entfernung vor der Kurve oder Ähnlichem aufgestellt werden.

Auf Landstraßen und Autobahnen können die Begrenzungspfosten als Anhaltspunkt für den erforderlichen Abstand genutzt werden. Diese werden in Abständen von je 50m aufgstellt. Auf Landstraßen sind also zwei und auf Autobahnen vier Pfosten einzuhalten.

In Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t muss zudem eine Warnleuchte mitgeführt werden. Die Straßenverkehrszulassungsordnung sieht hierbei vor:

Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben.

§ 53a StVZO

Sichern Sie alle wesentlichen Informationen

Wurden alle Unfallbeteiligten sowie die Unfallstelle gesichert, sind alle erforderlichen Informationen zu sammeln.

Hierzu zählen besonders:

  • amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Name und Anschrift aller Beteiligten
  • Name und Versicherungsnummer der Versicherungsgesellschaften der Beteiligten. Sind diese nicht griffbereit, lassen Sie sich diese unverzüglich nachreichen.
  • Name und Anschrift etwaiger Zeugen

Expertentipp:

Konnten Sie die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners nicht ermitteln, können Sie diese durch einen Anruf oder eine Online-Abfrage beim Zentralruf der Autoversicherer ermitteln.

Ferner sollten Sie die Unfallsituation zu Beweiszwecken sichern.

  • Fertigen Sie Fotos der Unfallstelle an. Diese sollten insbesondere die Endstellung aller beteiligten Fahrzeuge wiedergeben.
  • Achten Sie hierbei auch auf Detailaufnahmen der Unfallschäden.
  • Wichtig sind auch etwaige Flüssigkeitsspuren (Öl, Bremsflüssigkeit, Wasser oder Ähnliches )
  • Bremsspuren können wesentliche Anhaltspunkte für den Unfallhergang liefern. Halten Sie auch diese im Bild fest.
  • Halten Sie besondere Umstände wie etwa die Beladung eines Fahrzeuges oder eines Anhängers fest.
  • Fotografieren Sie parkende Fahrzeuge, soweit diese Ihrer Meinung nach zum Unfallhergang beigetragen haben.

Fertigen Sie möglichst zeitnah nach dem Unfall eine Unfallskizze an. Notieren Sie ebenso bald eine schriftliche Darstellung des Unfallhergangs und vergessen Sie hierbei nicht die Angaben der anderen Unfallbeteiligten sowie der Zeugen sofort nach dem Unfall. Streitigkeiten über den Unfallhergang können sich teilweise sehr lange hinziehen. Unfallbeteiligte und Zeugen müssen daher oft sehr lang nach dem Unfall noch Angaben hierzu machen. Es ist psychologisch nachgewiesen, dass sich die Erinnerung eines Menschen im Laufe der Zeit stark verändert. Es ist daher sinnvoll, einen Beteiligten oder Zeugen ggfls. mit seinen Angaben unmittelbar nach dem Unfall zu konfrontieren.

Expertentipp:

Sie können zur Aufnahme aller wesentlichen Informationen eines Unfalles auch das Formular Europäischer Unfallbericht verwenden.

Die Polizei rufen?

Es stellt sich nach einem Unfall außerdem oft die Frage, ob es sinnvoll ist, die Polizei (Notruf 110) herbeizurufen oder nicht.

Als Faustregel gilt, dass von einer Hinzuziehung der Polizei nur abgesehen werden sollte, wenn es sich um einen Bagatellunfall mit klarer Sachlage handelt. Rufen Sie die Polizei also im Zweifel stets hinzu, insbesondere aber

  • wenn Personen bei dem Unfall zu Schaden gekommen sind.
  • wenn ein größerer Sachschaden, das heißt ein Schaden von mehr als 700,00 Euro, entstanden ist.
  • wenn der Verdacht einer Straftat naheliegt, wie etwa eine Trunkenheitsfahrt oder Drogenmissbrauch.
  • wenn sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt hat, ohne dass seine Personalien festgehalten werden konnten.
  • bei unklarer Sachlage

Die Polizeibeamten werden eine Unfallmitteilung anfertigen, auf der die Unfallbeteiligten, etwaige Zeugen sowie eine Unfallskizze vermerkt sind. Prüfen Sie diese unbedingt sofort. Polizeibeamte nehmen eine Vielzahl von Unfallgeschehen auf. Sie können sich erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit nicht mehr an ein einzelnes Unfallgeschehen erinnern. Spätere Änderungen können also in der Regel nicht mehr vorgenommen werden.

Angaben zur Schuldfrage?

Immer wieder kommt es vor, dass Unfallbeteiligte sofort nach dem Unfall Angaben zu ihrem Verschulden machen. Dies ist unbedingt zu vermeiden! Ein mündliches oder gar schriftliches Schuldeingeständnis an der Unfallstelle gefährdet Ihren Versicherungsschutz, da sich Ihre Versicherungsgesellschaft stets eine eigene Prüfung der Schuldfrage vorbehält. Verletzen Sie Ihre Obliegenheit zur Meldung, kann Ihre Versicherung unter Umständen jede Zahlung verweigern. Machen Sie also keinerlei Angaben zu Ihrer Unfallbeteiligung. Geben Sie auch gegenüber der Polizei nur ihre Personalien an und machen Sie auch keine Angaben zu Ihrem Verschulden. Sie sind zu keinerlei inhaltlichen Angaben verpflichtet. Lassen Sie sich von den Polizeibeamten auch nicht in ein Gespräch über den Unfall verwickeln, nachdem Sie erklärt haben, keine Angaben machen zu wollen. Solche Äußerungen finden sich nicht selten in den Berichten der Polizei wieder.

Meldung bei Ihrer Versicherung

Der Unfall muss innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung gemeldet werden. Bei Tod eines Unfallbeteiligten beträgt die Meldepflicht sogar nur 48 Stunden. Halten Sie diese Meldefrist zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt ein. Denn wenn Sie diese Frist vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumen und dies kausal zur Leistungspflicht des Versicherers führt, kann dieser die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Verhalten gegenüber gegnerischer Versicherung

Soweit Sie gegenüber der Versicherung eines Unfallgegners einen Ersatzanspruch geltend machen wollen, müssen Sie dieser den Schaden binnen zwei Wochen anzeigen.

Darüber hinaus ist es aber nicht zu empfehlen, direkte Verhandlungen über Ihre Ansprüche mit der gegnerischen Versicherung zu führen. Diese versuchen stets, die Forderungen möglichst klein zu halten und verfügen hierzu über hochspezialisierte Mitarbeiter. Nicht selten werden eigens hierfür gegründete Unternehmen damit beauftragt, Ihre Ansprüche kleinzurechnen, etwa indem die Stundenverrechnungssätze, der Umfang des zu regulierenden Schadens oder ein etwaiger Restwert Ihres Fahrzeuges gedrückt wird.

Belassen Sie es also zunächst bei einer einfachen Schadensmeldung.

Hinzuziehen rechtlicher Beratung?

Ist der erste Schock des Unfalls verflogen, stellt sich die Frage, wie Sie etwaige Ansprüche geltend machen können und ob Sie sich hierbei rechtskundiger Hilfe bedienen wollen.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes oder einer anderen rechtkundigen Stelle zu bedienen, um eigene zivilrechtliche Ansprüche gegen andere Unfallbeteiligte beziehungsweise deren Versicherungsgesellschaften durchzusetzen. So wird zum Beispiel verhindert, dass Sie Ansprüche versehentlich nicht geltend machen. Versicherungsgesellschaften versuchen oft, die Schadensregulierung zu Lasten der Geschädigten zu reduzieren. Auch hier kann ein Rechtsanwalt dafür sorgen, dass Ihre Ansprüche schnell und umfassend reguliert werden.

Bei erheblichem Sach- oder gar Personenschaden sowie in allen Fällen, in denen strafrechtliche Sanktionen oder Führerscheinentzug drohen, dürfte der Gang zum Anwalt unumgänglich sein.

Die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes müssen von der gegenerischen Versicherung übernommen werden, sofern Ihre Ansprüche zu Recht geltend gemacht werden. Ist dies nicht der Fall, haben Sie - oder Ihre Rechtsschutzversicherung - diese Kosten selbst zu tragen.

Expertentipp:

Wie Sie sehen, haben Sie zahlreiche Pflichten, wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden. Deshalb ist das richtige Verhalten bei Unfällen entscheidend. Hierbei heißt es, trotz des Schocks des erlittenen Unfalls, einen kühlen Kopf zu bewahren. Sichern Sie die Unfallstelle und notieren Sie sich dann alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Ansprüche allein oder - besser - mit rechtskundiger Unterstützung durchsetzen zu können.

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