Motorradfahrverbot an Wochenenden

Motorradfahrverbot an Wochenenden

Motorradfahrer sind derzeit alarmiert. Es drohen seitens der Bundesregierung Einschränkungen und sogar ein Motorradfahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Das Thema erzeugt typische Reflexe, je nachdem, ob man sich als Motorradfahrer oder als vom Motorradlärm betroffener Anwohner oder Tourist an der Diskussion beteiligt. In der Prämisse sollte zumindest vorab klar sein, dass Lärm das Wohn- und Lebensgefühl beeinträchtigt und Motorradfahren Spaß macht. Ziel jeglicher Diskussion muss sein, zwischen diesen beiden Positionen eine angemessene und vernünftige Lösung zu suchen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Wir versuchen, in diesem Beitrag den Stand der Diskussion wiederzugeben und eine Reihe neuer Aspekte einzubringen.

Das Wichtigste

  • Auf Initiative des Bundesrates vom 15.5.2020 soll die Bundesregierung entscheiden, ob an Sonn- und Feiertagen ein Motorradfahrverbot gesetzlich geregelt wird.
  • Grund für ein Motorradfahrverbot ist der von Motorrädern vielfach verursachte Lärm, wenn Motorräder hochtourig oder mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren oder gar getunt werden. Anwohner und Touristen in Urlaubsregionen empfinden gerade den dadurch verursachten Lärm als zunehmende Belästigung.
  • Motorradfahrer wehren sich gegen den Vorwurf, weil der besagte Lärm vorwiegend von Einzelpersonen verursacht werde, die sich nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige gesetzliche Vorgaben halten. Außerdem müssten alle Kraftfahrzeuge einbezogen werden.
  • Der ADAC ist der Meinung, dass man Motorradfahrer nicht diskriminieren dürfe und schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, um Motorradfahren und Lärmschutz in Einklang zu bringen.
  • In der Diskussion sollten die bereits ohnehin bestehenden Lärmschutzbestimmungen (TA Lärm) einbezogen werden. Die TA Lärm schreibt Grenzwerte vor, an denen sich Geräuschemissionen orientieren müssen. Auch im Nachbarschaftsrecht besteht Anspruch auf Ruhepausen.

Was ist Inhalt des Motorradfahrverbots?

Der Bundesrat hat am 15.5.2020 Maßnahmen gegen Lärm durch Motorräder beschlossen. Der Beschluss ist der Bundesregierung vorgelegt worden, die entscheiden muss, ob, wie und wann sie die Anregung des Bundesrats in Gesetzesform umsetzen will. Irgendwelche Fristen, in der eine Entscheidung getroffen werden muss, gibt es allerdings nicht. Insoweit ist derzeit alles im Fluss. Der Diskussionspegel steigt ständig.

Der Bundesrat schlägt vor, dass Motorräder künftig einen Lärmpegel bis maximal 80 dB verursachen dürfen. Die Grenze soll nur für neue Fahrzeuge gelten. 80 dB entsprechen der Lautstärke eines vorbeifahrenden LKWs oder eines Benzinrasenmähers. Bei „gravierenden Lärmüberschreitungen“ soll die Polizei die Möglichkeit haben, das Motorrad sofort sicherzustellen. Auch soll das Sounddesign verboten werden, bei dem der Fahrer die Geräuschkulisse selber einstellen kann. Außerdem will der Bundesrat beschränkte Motorradfahrverbote an Sonn- und Feiertagen ermöglichen.

Was ist der Grund für das mögliche Motorradfahrverbot?

Grund, überhaupt über ein Motorradfahrverbot nachzudenken, sei der von Motorrädern vielfach verursachte Lärm. Die Politik strebt an, dass Motorräder baulich leiser werden müssen und leiser gefahren werden. Rücksichtsloses Fahren müsse klare Konsequenzen nach sich ziehen. Um diese Ziele zu erreichen, müssten die rechtlichen Vorgaben erweitert werden.

Umweltpsychologen und Lärmwirkungsforscher sehen die Bundesratsinitiative als einen Schritt in die richtige Richtung. Motorräder seien ein großes Problem, vor allem im ländlichen Raum. Motorradfahrer schränken das Wohn- und Lebensgefühl vieler Menschen ein. Immerhin ist weitgehend anerkannt, dass Lärm die Menschen krank macht.

Erholungssuchende Touristen in Urlaubsregionen fühlen sich durch den Lärm beeinträchtigt. Da auch Motorradfahrer gerne touristische Ziele ins Visier nehmen, reduziere der Lärm die Attraktivität einer Urlaubsregion. Gleichermaßen fühlen sich Anwohner belästigt. Der von Motorradfahrern verursachte Lärm falle insbesondere am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen ins Gewicht. Gerade, weil an diesen Tagen der übrige Verkehr reduziert ist, werde der Lärm durch die Vielzahl von Motorradfahrer wieder auf ein wochenübliches Niveau gebracht.

Der Lärm von Motorrädern fällt dort auf, wo viele Motorradfahrer gleichzeitig in Erscheinung treten, so dass sich der vielleicht durchaus erträgliche Lärm eines einzelnen Motorrads durch das Zusammentreffen vieler Fahrzeuge potenziert und die zumutbaren Schallgrenzen schnell übersteigt. Auffällig ist auch, dass einige Motorradfahrer gerne Vollgas geben, wenn die rote Ampel auf Grün springt und den auf Touren gebrachten Motor mit scheinbarer Gewalt abbremsen, weil die nächste Ampel wieder auf Rot steht. Der eine will zeigen, was er für eine tolle Maschine besitzt, der andere berauscht sich am Klang der Zylinder.

Welche Meinung vertreten Motorradfahrer?

Es soll in Deutschland vier Millionen Motorradfahrer geben. Als das Thema bekannt wurde, wurde umgehend eine Online-Petition mit dem Titel „Keine Fahrverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen“ gestartet, die bis Anfang Juni 141.000 Unterzeichner auf den Plan brachte. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, von den zuständigen Stellen (Petitionsausschuss des Bundestages, Bundesregierung, Bundesrat, Verkehrsministerium) angehört zu werden.

Der Bundesverband der Motorradfahrer erkennt jedenfalls an, dass Verkehrslärm ein Problem darstelle, fordert aber, dass bei der Diskussion alle Arten von Kraftfahrzeugen einbezogen werden. Das Thema Lärm werde einseitig auf die Motorräder fokussiert. Damit würden Millionen von Motorradfahrern diskriminiert. Vor allem handele sich nur um eine kleine Gruppe, die für den als Belästigung empfundenen Lärm von Motorrädern verantwortlich sei.

Was sagt der ADAC?

Auch der ADAC hält die Forderung nach Motorradfahrverboten an Sonn- und Feiertagen für eine nicht angemessene Kollektivstrafe. Die überwiegende Mehrheit der Motorradfahrer verhalte sich ordnungsgemäß. Nur wegen einzelner Ausfälle gleich Kollektivstrafen zu verhängen, sei nicht angemessen. Der ADAC hält es durchaus für möglich, Motorradfahren und Lärmschutz zu vereinbaren und schlägt deshalb folgende Maßnahmen vor:

  • Die Polizei müsse verstärkt kontrollieren und sei dafür mit speziellen Schallpegelmessgeräten auszustatten.
  • Es sollten an den Straßen Lärmdisplays angebracht werden, die den Motorradfahrern anzeigen, welchen Lärmpegel sie gerade verursachen. Dafür soll bei den Motorradfahrern ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass und welchen Lärm sie verursachen.
  • Motorradfahrer, die bewusst mit hoher Drehzahl oder manipulierten oder nicht zugelassenen Auspuffanlagen fahren, müssen verstärkt zur Verantwortung gezogen werden.
  • Nicht zuletzt könne ein Appell an alle Motorradfahrer dazu beitragen, eine besonnene Fahrweise einzuhalten und die Höchstgeschwindigkeiten zu respektieren.

Österreich geht bei Fahrverboten voran

Was in Deutschland noch diskutiert wird, ist in Österreich bereits Wirklichkeit. Seit dem 10 Juni 2020 dürfen in Tirol auf bestimmten Strecken keine Motorräder mehr unterwegs sein. Betroffen sind Motorräder mit einem Standgeräusch von mehr als 95 dB. Das Fahrverbot gilt für alle in Österreich, aber auch in Deutschland oder anderenorts zugelassenen Motorräder. Immerhin werde ein generelles Wochenendfahrverbot vom überwiegenden Teil der Bevölkerung wohl nicht gewünscht. Weil Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt haben, habe die Landesregierung beschlossen, bestimmte Straßen zu sperren.

So ist die Ausflugsregion Reutte im Bundesland Tirol auf bestimmten Strecken für Motorradfahrer gesperrt. Insbesondere dürfen beliebte Bergstrecken in Reutte westlich von Garmisch-Partenkirchen seit dem 10. Juni 2020 nicht mehr befahren werden. Das Fahrverbot gilt bis zum 31. Oktober 2020. Betroffen sind auch Anwohner. Verstöße gegen das Fahrverbot werden mit einem Bußgeld in Höhe von 220 EUR geahndet. Nach Ende der Motorradsaison wird geprüft, inwieweit der Lärm durch die Fahrverbote reduziert werden konnte.

Lärm - was ist das?

Jeder empfindet Lärm anders. Die Zunahme von 10 dB wird bereits als Verdopplung des Lärms empfunden. Dies bedeutet, dass ein Lärmpegel von 35 dB doppelt so laut empfunden wird wie 25 dB. So verursacht eine Motorsäge 120 dB, laute Discomusik 110 dB und liegt damit an der Schmerzschwelle. Die kritische Grenze für Gehörschäden beträgt bei einem Presslufthammer 100 dB, bei LKWs 90 dB. Starker Autoverkehr verursacht 80 dB, ein einzelner Pkw bei 50 km/h ist für ca. 60 dB verantwortlich.

Wenn man zudem bedenkt, dass die Hörschwelle bereits bei 0 dB startet und das Ticken einer Uhr 10 dB verursacht, sollte klar sein, dass der von der Politik vorgeschlagene Grenzwert von 80 dB für Motorradlärm bereits in einer Dimension liegt, in der Lärm wirklich Lärm und kein Naturgeräusch mehr ist.

Welche Lärmschutzbestimmungen gibt es bereits?

Der von Motorradfahrern verursachte Lärm darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Lärm als Problem längst bekannt ist. Es erscheint nicht sachgerecht, sich als Motorradfahrer diskriminiert zu fühlen, nur weil ein Motorrad Lärm verursacht. Klar ist natürlich auch: Wenn wir von Lärm sprechen, kann es nur darum gehen, dass wir über vermeidbaren Lärm diskutieren, der nicht unbedingt von einem normal betriebenen Motorrad ausgeht. Wenn der Gesetzgeber den von Motorrädern ausgehenden Lärm ins Auge fasst, wird er sich mit Sicherheit auch an den Maßstäben orientieren, die es in anderen Lebensbereichen bereits gibt.

Im nachbarschaftlichen Bereich gelten nach den Satzungen fast aller Gemeinden Ruhezeiten, in denen alles zu unterbleiben hat, was einen außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstücks wahrnehmbaren Lärm verursacht. Die Menschen haben Anspruch darauf, dass beispielsweise in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie nachts von etwa 10:00 Uhr bis 6:00 Uhr früh Ruhepausen respektiert werden.

Die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) definiert Lärm als „Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ Die TA Lärm ersetzt die von den Gerichten frühzeitig entwickelte „Denkfigur des verständigen Durchschnittsmenschen“.

So dürfen beispielsweise Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen allgemein nur bis zu 55 dB erreichen. Nur im Karneval darf es auch lauter sein. Auch Glockengeläut darf in Wohngebieten tagsüber nur 50 dB und nachts nur 35 dB ausmachen.

Insoweit sollte also klar sein, dass Motorradfahrer in die Diskussion um Lärm einbezogen werden. Wenn Motorradfahrer darauf verweisen, dass auch normale Autos Lärm verursachen, ist der Einwand in der Sache zwar berechtigt, scheitert aber daran, dass vornehmlich wohl Motorradfahrer der Versuchung erliegen, besonders schnell auf den Straßen unterwegs sein und Motorradfahren vorwiegend als Freizeitbeschäftigung verstehen. Insoweit könnten Geschwindigkeitsbeschränkungen bereits dazu führen, dass der Lärm auf ein erträgliches Maß reduziert wird. Ob Motorradfahren dann noch Spaß macht und die Maßnahme von allen Teilnehmern wirklich respektiert wird, steht auf einem anderen Blatt.

In welche Richtung sollte die Diskussion gehen?

Die Diskussion zeigt, wie auch bei dieser Thematik gegensätzliche Interessen aufeinanderprallen. Wer jedoch nur sein eigenes Interesse in den Vordergrund schiebt, wird keine diplomatische Lösung erreichen. Man könnte die Situation mit dem Rauchverbot für Raucher vergleichen. Auch hier führte die emotional geprägte Diskussion dazu, dass der Gesundheitsschutz der Nichtraucher über das Interesse der Raucher gestellt wurde.

Auch wenn man Motorradfahrer nicht mit Rauchern vergleichen kann, dürfte nicht zu leugnen sein, dass Lärm ein Problem darstellt, für das es Lösungen geben muss. Ob ein generelles Fahrverbot dafür die richtige Lösung ist, sei dahingestellt. Letztlich könnte alles auf einen Kompromiss hinauslaufen, bei dem es vorwiegend darum geht, Motorradfahrer verstärkt in die Verantwortung einzubeziehen, mit dem Ziel, den von Motorrädern zweifelsfrei verursachten Lärm zumindest auf ein erträgliches Maß zurückzuführen.

Nicht zuletzt ist auch die Industrie gefordert, Motorräder so zu konstruieren, dass sie leiser werden und nicht scheinbar ausschließlich darauf abzustellen, dass Motorräder mit 200 PS oder einem sonstigen Schnickschnack angeboten werden. Es kann nicht sein, dass das Stand- oder Fahrgeräusch eines Motorrads Merkmal ist, die Attraktivität eines Motorrads einzuschätzen und gar vielleicht als Verkaufsargument missbraucht wird. Die Flugzeugindustrie geht bereits mit gutem Beispiel voran. Der von Triebwerken verursachte Lärm hat sich in den letzten Jahren immer weiter verringert. Hier zeigt sich, dass die Technik vieles möglich macht, wenn der Gesetzgeber die Vorgaben verschärft.

Fazit

Die Diskussion zum Motorradfahrverbot steht hierzulande völlig am Anfang. Fahrverbote in Österreich sind nicht unbedingt vergleichbar, da die Region Tirol durch ihre touristische Attraktivität insoweit besonders belastet scheint. Letztlich tragen alle Motorradfahrer dazu bei, die Thematik vielleicht etwas zu entschärfen, wenn sie sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, ihre Maschine nicht für Turbostarts nutzen und immer wieder daran denken, dass ihr Spaß am Motorradfahren nicht zu Lasten von Touristen und Anwohnern gehen darf.

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