Fahren im Winter
Wenn er kommt, dann kommt der Wintereinbruch überraschend. Sind Sie im Winter bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs, müssen Sie Winterreifen aufziehen. Auch wenn keine Winterreifenpflicht besteht, riskieren Sie ein deutlich höheres Unfallrisiko und ein Bußgeld sowie die Leistungskürzung Ihrer Kaskoversicherung und den Regress des Haftpflichtversicherers Ihres Unfallgegners. Lassen Sie uns also darüber unterhalten, wie Sie sicher durch den Winter kommen.
Kurze Zusammenfassung
- In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Sie dürfen Ihr Auto im Winter so lange mit Sommerreifen fahren, wie es die Straßenverhältnisse erlauben. Erst winterliche Straßenverhältnisse erfordern Winterreifen. Erst dann besteht eine Winterreifenpflicht.
- Die Straßenverkehrszulassungsordnung definiert genau, welche Reifen als Winterreifen zu qualifizieren sind.
- Verstoßen Sie gegen die Winterreifenpflicht, riskieren Sie Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei einem Unfall wegen Ihres Mitverschuldensanteils die Leistungskürzung Ihrer Kaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Warum empfehlen sich im Winter Winterreifen?
Wozu Winterreifen? Sie könnten argumentieren, Sie fahren ohnehin nur in der Stadt und fahren nur, wenn es nicht schneit und die Straßen nicht verreist sind. Damit verhindern Sie aber nicht, dass Sie irgendwann doch von Schnee und Eis überrascht werden und Sie mit Ihren Sommerreifen in den Graben rutschen oder an der Ampel auf den Vordermann auffahren.
Denn: Die Gummimischungen von Sommerreifen verhärten bereits bei niedrigen Temperaturen. Die Straßenhaftung vermindert sich. Winterreifen hingegen bleiben weich und geschmeidig. Winterreifen haben ein spezielles Lamellen-Profil, das auf Schnee und Eisflächen besonders effizient greift. Nicht umsonst ziehen Formel-1-Piloten bei jedem Wetter die für die Wetterlage passenden Reifen auf. Außerdem sprechen weitere gute Gründe dafür, dass Sie im Winter Winterreifen aufziehen sollten.
Was ist die Winterreifen-Verordnung?
§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO bestimmt:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
Dieser Satz wird umgangssprachlich als Winterreifen-Verordnung bezeichnet.
Sind Winterreifen verpflichtend?
Die Winterreifen-Verordnung verpflichtet Autofahrer keineswegs, allein wegen des Winters Winterreifen aufzuziehen. Vielmehr gilt in Deutschland eine „situative Winterreifenpflicht“. Die allgemeine Empfehlung, von Oktober bis Ostern (O bis O) Winterreifen aufzuziehen, ist nur eine Empfehlung, aber keine rechtliche Vorgabe.
Eine Winterreifenpflicht besteht nur dann, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs sind. Lassen Sie das Auto in der Garage stehen oder fahren tatsächlich nur dann, wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse bestehen, brauchen Sie auch keine Winterreifen aufzuziehen. Sie könnten dann auch im Winter mit Ihren Sommerreifen fahren.
Sind Sie allerdings unterwegs und setzt Schneefall ein oder gibt es Eisglätte, dürfen Sie mit Ihrem Auto nicht mehr fahren. Fahren Sie dennoch, riskieren Sie bei einem Unfall, dass Ihnen von Ihrer Kaskoversicherung oder der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners ein erheblicher Mitverschuldensanteil angerechnet wird. Außerdem drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg. Insoweit sind Winterreifen nur dann verpflichtend, wenn Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen Auto fahren.
Gut zu wissen:
Sie erfüllen Ihre Winterreifenpflicht nur dann, wenn Sie auf allen vier Rädern Ihres Fahrzeuges Winterreifen aufziehen. Es genügt also nicht, nur die Vorderräder mit Winterreifen auszurüsten. Dies ist insoweit auch wichtig, als nur gleichartige Reifen gleiche Fahreigenschaften aufweisen und sich nicht gegenseitig blockieren.
Sie dürfen Ihr Auto mit Sommerreifen im Winter am Straßenrand parken. Fahren dürfen Sie bei winterlichen Verhältnissen aber nur mit Winterreifen. Umgekehrt dürfen Sie jedoch im Sommer auch mit Winterreifen fahren. Eine Verpflichtung, im Sommer statt der Winterreifen Sommerreifen aufzuziehen, besteht nicht. Allerdings ist das Fahren mit Winterreifen im Sommer wenig zweckmäßig, da die Reifen ziemlich schnell verschleißen und den Benzinverbrauch in die Höhe treiben.
Was machen Sie bei einer Reifenpanne mit Winterreifen?
Im Normalfall werden Sie keinen Winterreifen als Ersatzreifen im Fahrzeug mit sich führen. Wechseln Sie wegen einer Panne den Winterreifen ersatzweise gegen einen Sommerreifen aus, dürfen Sie die Fahrt vorsichtig fortsetzen und haben nichts zu befürchten. Sie müssen den Sommerreifen aber umgehend durch einen Winterreifen ersetzen.
Welche Reifen gelten als Winterreifen?
Winterreifen sind Reifen, die der etwas komplexen Beschreibung in § 36 Abs. IV StVZO entsprechen. Profil und Struktur der Lauffläche müssen demnach so beschaffen sein, dass der Reifen auf Matsch und Eis bessere Fahreigenschaften ermöglicht als sonstige Reifen. Reifen mit der M+S-Kennung (Matsch und Schnee) erfüllen diese Anforderungen.
Gleiches gilt auch für Allwetter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennung und/oder mit einer Kennzeichnung mit dem Berg- oder Schneeflockenpiktogramm. Fehlt jegliche Kennzeichnung, handelt es sich nicht um Ganzjahresreifen, sondern um Sommerreifen. Schneeketten sind ebenfalls kein Ersatz für fehlende Winterreifen.
Außerdem gelten bis zum 30.9.2024 Reifen mit M+S-Kennung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31.12.2017 produziert worden sind.
Wann sind Schneeketten verpflichtend?
Sehen Sie das Verkehrszeichen Nummer 268 (rundes, blaues Schild mit Schneekettensymbol), müssen Sie Schneeketten aufziehen. Die Schneekettenpflicht besteht vornehmlich im Alpenraum und auf Passstraßen. Da das Verkehrszeichen nur aufgestellt wird, wenn die Wetterverhältnisse Schneeketten unabdingbar machen, müssen Sie jederzeit damit rechnen, auf winterliche Straßenverhältnisse zu treffen, die Sie nur mit Schneeketten bewältigen können. Mit Schneeketten dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren.
Gut zu wissen:
Fahren Sie nach Österreich, müssen Autofahrer vom 1. November bis zum 15. April für Pkw und Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen montieren. Alternativ zu Winterreifen können Sie auf mindestens zwei Antriebsrädern auch Schneeketten verwenden. Schneeketten sind aber nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Sind Sie mit Sommerreifen unterwegs, können Sie also Schneeketten aufziehen. Ist die Straße dann abschnittsweise schnee- oder eisfrei, müssen Sie, soweit immer noch winterliche Verhältnisse bestehen, dennoch Winterreifen aufziehen.
Auch die Schweiz fordert bei winterlichen Verhältnissen und entsprechender Beschilderung Schneeketten. Italien fordert Winterreifen und in bestimmten Gebieten das Mitführen von Schneeketten (z.B. Aostatal). Frankreich signalisiert auf vielen alpinen Straßen durch entsprechende Verkehrszeichen gleichfalls die Schneekettenpflicht.
Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland, sollten Sie die genauen Winterreifen-Vorschriften im Detail kennen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Fahrt.
Brauchen Sie eine Mindestprofiltiefe?
Werden Sie in einen Unfall verwickelt, achtet die Polizei auch auf die Profiltiefe Ihrer Reifen. Der Gesetzgeber begnügt sich auch für Winterreifen mit 1,6 mm Profiltiefe. Fachleute (z.B. ADAC) empfehlen jedoch mindestens 4 mm Profiltiefe, da Schnee und Matsch den Reifen schnell aufschwimmen lassen und ein guter „Grip“ bei Eis wesentlich besser greift.
Bedenken Sie, dass Neureifen gut 8 mm Profiltiefe haben. Jeder Millimeter weniger erhöht Ihr Risiko. Auch altern Reifen spätestens nach 6 Jahren so sehr, dass die Gummimischung zu hart wird und der Grip nachlässt.
Was gilt, wenn Sie einen Firmenwagen fahren?
Sind Sie mit einem Firmenwagen ausgestattet, sind Sie gleichfalls verpflichtet, bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufzuziehen. Verstoßen Sie gegen die Winterreifenpflicht, tragen Sie allein das Bußgeld und erhalten allein den Punkt in Flensburg. Der Halter ist nicht verantwortlich.
Kommt es zum Unfall, steht aber auch der Halter des Fahrzeuges in der Verantwortung. Soweit keine Winterreifen aufgezogen werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeiter darauf hinzuweisen, bei winterlichen Verhältnissen nur mit Winterreifen zu fahren oder ansonsten das Fahrzeug stehen zu lassen. Missachten Sie diese Vorgabe, müssen Sie damit rechnen, von Ihrem Arbeitgeber in Regress genommen zu werden. Ist diese Belehrung unterblieben, kann auch der Halter beim Unfall verantwortlich gemacht werden.
Achtung: Ihre Kaskoversicherung kann die Entschädigungsleistung kürzen
Verursachen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Verkehrsunfall, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Kaskoversicherung die Leistungen kürzt. Der Versicherer wird Ihnen nämlich ein grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen und ist dann im Regelfall berechtigt, die Entschädigungsleistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen (§ 81 Abs. II VVG). Der „Beweis des ersten Anscheins“ lässt vermuten, dass Sie infolge Ihrer unzureichenden Bereifung den Unfall mindestens mitverschuldet haben. Es bleibt dann Ihnen überlassen, sich zu entlasten und vorzutragen, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn Sie Winterreifen aufgezogen hätten.
Gut zu wissen:
Das Gebot, bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufzuziehen, richtet sich eigentlich nur an den Fahrer des Fahrzeuges. Dennoch kann auch Ihre Haftung als Halter begründet sein. Kommt es zu einem Unfall, wird dann schnell vermutet, dass Sie mitverantwortlich sind und Winterreifen hätten aufziehen müssen. Sie können sich dann allenfalls noch entlasten, wenn Sie nachweisen, dass der Unfall nicht auf die Benutzung von Sommerreifen zurückzuführen war.
Achtung: Sie riskieren den Regress des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners
Werden Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt, müssen Sie damit rechnen, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Entschädigungsleistung trotzdem kürzt. Ansatzpunkt für Ihre Mithaftung ist Ihre Betriebsgefahr, die Sie mit dem eigenen Fahrzeug und der Teilnahme am Straßenverkehr begründen.
Praxisbeispiel:
In einem Fall des Amtsgerichts Trier (zfs 1987, 162) wurde einem unfallgeschädigten Halter eines Fahrzeuges eine Mithaftung von 20 % angerechnet. Der Fahrer des Fahrzeuges war bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs, als er bei einem vom Unfallverursacher veranlassten Ausweichmanöver verunglückte.
Mit welchen Bußgeldern müssen Sie rechnen?
Verstoßen Sie gegen die Winterreifenpflicht, droht ein Bußgeld von
Sie haften auch als Halter des Fahrzeuges, wenn Sie die Inbetriebnahme vorwerfbar gestatten, ohne dass Winterreifen aufgezogen sind. Sie zahlen
Was geht, wenn Verkehrsschilder zugeschneit sind?
Ist ein Verkehrsschild mit Schnee verdeckt, bleibt das Gebot dennoch maßgeblich, wenn Sie seine Bedeutung anhand der Form eindeutig erkennen können. Dazu gehört beispielsweise das charakteristische achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“.
Ansonsten gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz. Demnach müssen Verkehrsschilder so aufgestellt sein, dass Sie als Autofahrer mit einem schnellen und beiläufigen Blick erkennen können, was das Schild bedeutet. Sie brauchen aber nicht auszusteigen und das Schild frei zu kratzen. Im Ausnahmefall könnten Sie also einen Fahrfehler damit entschuldigen.
Praxisbeispiel:
Das Schild, das ein Tempolimit von 30 km/h vorgibt, ist mit Schnee bedeckt. Sie werden mit 50 km/h geblitzt. Bestenfalls bleibt Ihr Verkehrsverstoß folgenlos. Ihr Problem wird allerdings sein, dass Sie nachweisen müssen, dass das Schild tatsächlich mit Schnee bedeckt war.
Welche Fahrweise empfiehlt sich bei winterlichen Straßenverhältnissen?
Als Autofahrer haben Sie eine besondere Verantwortung. Für sich selbst, für Ihr Fahrzeug und für jede Person, der Sie mit Ihrem Fahrzeug zu nahekommen.
Beherzigen Sie also folgende 10 Empfehlungen:
- Ziehen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen auf. Warten Sie nicht, bis es geschneit hat oder die Straßen verreist sind. Sind Sie auf den Reifenwechsel in einer Werkstatt angewiesen, stehen Sie möglicherweise in der Warteschlange.
- Befreien Sie Ihr Auto vollständig von Eis und Schnee, bevor Sie losfahren. Riskieren Sie nicht, dass das hinter Ihnen fahrende Fahrzeug durch wegfliegende Eisstücke beschädigt wird.
- Riskieren Sie nicht, durch ein frei gekratztes Guckloch Auto zu fahren. Sie brauchen einen vollständigen Blick nach links und rechts. Nur so sehen Sie beispielsweise Fußgänger rechtzeitig.
- Befüllen Sie die Scheibenwischeranlage Ihres Fahrzeuges. So gewährleisten Sie, dass Sie für gute Sichtverhältnisse die Windschutzscheibe vom Schneematsch befreien können und die Scheibe nicht vereist.
- Fahren Sie bei Schnee und Eis mit geringer Drehzahl möglichst im zweiten Gang an. So geben Sie den Reifen die Möglichkeit, Grip aufzubauen. Die Räder drehen nicht gleich durch.
- Um ein Gefühl für die Straßenverhältnisse zu bekommen, sollten Sie auf freier Strecke eine kurze Bremsprobe machen. Sie können dann Ihre Fahrweise demnach besser ausrichten.
- Liegen die Temperaturen um den Gefrierpunkt, müssen Sie jederzeit damit rechnen, dass die Straße vereist. Passen Sie Ihre Fahrweise an. Dies gilt vor allem auch dann, wenn Blitzeis und Eisregen auftreten. Dann ist die Straßenhaftung Ihrer Reifen praktisch Null.
- Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Sie längere Bremswege einkalkulieren. Halten Sie zu Ihrem Vordermann genügend Abstand, fahren Sie mit reduzierter Geschwindigkeit auf Ampeln und Kreuzungen zu und rechnen Sie damit, dass Fußgänger unerwartet die Straße queren.
- Möchten Sie Schneeketten aufziehen, sollten Sie zuvor ausprobiert haben, wie die Schneeketten zu montieren sind. Ziehen Sie die Schneeketten erst auf, wenn Sie gefordert sind, sind Sie wahrscheinlich überfordert und machen Fehler.
- Gerät Ihr Fahrzeug ins Rutschen, vermeiden Sie hektische Manöver. Treten Sie in kurzen Abständen kurz und fest auf das Bremspedal, geben aber ansonsten das Fahrzeug frei. Steuern Sie gefühlvoll gegen die Ausweichrichtung.
Ausblick
Autofahren bedeutet eine hohe Verantwortung. So wie Sie erwarten, dass andere Verkehrsteilnehmer verantwortungsvoll fahren, dürfen andere Verkehrsteilnehmer erwarten, dass Sie gleichfalls Ihrer Verantwortung als Autofahrer gerecht werden. Im Winter bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen zu fahren, ist Teil dieser Verantwortung.
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