Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeld bei Geschwin­digkeits­über­schreitung

Mit Hilfe des Bußgeldrechners können Sie das zu erwartende Bußgeld bei Verstößen gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung im Straßenverkehr ermitteln. Sie sollten sich nicht nur an das vorgeschriebene Tempolimit halten, um die angedrohten Strafen von Bußgeld, ggf. Punkten in Flensburg sowie einem möglichen Fahrverbot zu vermeiden. Die Vorschriften dienen letztlich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sodass Unfälle möglichst vermieden werden können und es nicht zu übermäßiger Lärmbelästigung kommt.

Kurze Zusammnenfassung

  • Berechnen Sie mit dem Bußgeldrechner, wie viel Bußgeld Ihnen für die Tempoüberschreitung droht.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen, die innerorts mit einem PKW begangen werden, werden mit einem Bußgeld von 30 EUR bis zu 680 EUR, sowie bis zu 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bis zu drei Monaten geahndet.
  • Halten Sie sich auch an das Tempolimit, um sich und Ihre Mitmenschen zu schützen und das Risiko von Lärmbelästigung zu minimieren.

Praktische Tipps für Sie

  • Tipp 1: Bußgeldbescheid prüfen
    Lassen Sie prüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid für Sie lohnt. Sie haben ab der Zustellung 14 Tage Zeit, um diesen einzulegen.
  • Tipp 2: Punkte in Flensburg abfragen
    Wenn Sie bereits Punkte in Flensburg haben, fragen Sie Ihren Punktestand ab und prüfen Sie, ob Ihnen bereits weitere Konsequenzen drohen, oder ob Ihre Punkte ggf. bereits verjährt sind.
  • Tipp 3: Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem Ausland
    Innerhalb der EU können Bußgelder ab einer Summe einschließlich der Verfahrenskosten von 70 EUR zwangsvollstreckt werden. Handelt es sich um einen Bußgeldbescheid eines Staates außerhalb der EU, wird in der Regel nicht vollstreckt. Hier können jedoch Ausnahmen gelten.

Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten?

In § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind allgemeine Grundsätze festgelegt, nach denen für verschiedene Verkehrswege und die einzelnen Fahrzeugarten bestimmte Begrenzungen gelten. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Fahrzeug nur so schnell geführt werden darf, dass es sicher beherrscht wird. Wenn Sie ein Fahrzeug führen, müssen Sie dabei die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse berücksichtigen und Ihr Tempo an Ihre persönlichen Fähigkeiten, sowie an Ihr Fahrzeug und die mitgeführte Ladung anpassen. Sie dürfen jedoch auch nicht so langsam fahren, dass Sie den Verkehrsfluss behindern.

Wenn Sie aufgrund von Nebel, Schnee oder Regen nicht weiter als 50 m sehen können, dürfen Sie maximal 50 km/h fahren. Passen Sie Ihr Tempo möglichst so an, dass Sie innerhalb Ihrer Sichtweite bremsen und halten können.

Vorgeschriebene Tempolimits

Es sind folgende Tempolimits vorgesehen:

VerkehrswegTempolimit PKWTempolimit PKW mit Anhänger, LKW bis 3,5t
Innerorts5050
Außerorts10080

Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit kann jedoch auch von diesen Vorgaben abweichen. Dies ist anhand entsprechender Verkehrsschilder abzulesen. So gibt es etwa innerhalb geschlossener Ortschaften auch Tempo-30-Zonen, in denen maximal 30 km/h zulässig sind oder Spielstraßen, in denen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Außerorts wird zudem nach § 3 Abs. 3 StVO unterschieden zwischen:

  • PKW
  • andere Fahrzeuge bis 3,5 t
  • Fahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t
  • KFZ über 7,5 t
  • KFZ mit Anhänger
  • Kraftomnibusse

Tempolimit-Verkehrsschilder mit Zusatzschildern sind zu beachten, wenn die Bedingung des Zusatzschildes erfüllt ist. Der ergänzende Hinweis „Bei Nässe“ ist etwa bei Regen zu beachten, wenn die Fahrbahn nass ist.

Gut zu wissen:

Auf Autobahnen gilt für PKW eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, andere Vorgaben sind anhand entsprechender Verkehrsschilder abzulesen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in der StVO vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeiten für PKW mit Anhänger und Fahrzeuge über 3,5 t nicht überschritten werden dürfen, auch wenn es Verkehrsschilder mit höherem Tempolimit gibt. Das besondere an der Richtgeschwindigkeit für PKW ohne Anhänger ist, dass sie nur eine Empfehlung, jedoch keine Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Sofern keine anderen Tempolimits ausgeschildert sind, können Sie also so schnell fahren, wie es die Fahrbedingungen, Ihre Fahrfähigkeit und Ihr Fahrzeug zulassen.

Wann endet ein Tempolimit?

Ein Tempolimit endet, wenn ein neues Tempolimit vorgeschrieben wird oder das bestehende Tempolimit aufgehoben wird. Fahren Sie etwa in einen Ort hinein und passieren ein Ortsschild, gilt nun die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Verlassen Sie eine Tempo-30-Zone, kann dies auch anhand eines runden, weißen Schildes mit schwarzen Querstrichen über dem vorigen Tempolimit kenntlich gemacht werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen? (Stand: 2020)

Hier ein paar Beispiele für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit den angedrohten Strafen.

Für Verstöße, die Sie außerorts mit einem PKW ohne Anhänger begehen, wird Folgendes angedroht:

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10km/h20 EUR nein
11-15 km(h40 EUR nein
16-20 km/h60 EUR nein
21-25 km/h70 EUR1nein
26-30 km/h80 EUR11 Monat*
31-40 km/h120 EUR11 Monat*
41-50 km/h160 EUR21 Monat
51-60 km/h240 EUR21 Monat
61-70 km/h440 EUR22 Monate
über 70 km/h600 EUR23 Monate
*neue Fahrverbotsregel wegen eines Formfehlers in der StVO-Novelle nichtig (Stand 2020)

Für Verstöße, die Sie innerorts mit einem PKW ohne Anhänger begehen, wird Folgendes angedroht:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10km/h30 EUR nein
11-15 km(h50 EUR nein
16-20 km/h70 EUR nein
21-25 km/h80 EUR11 Monat*
26-30 km/h100 EUR11 Monat*
31-40 km/h160 EUR21 Monat
41-50 km/h200 EUR21 Monat
51-60 km/h280 EUR22 Monate
61-70 km/h480 EUR23 Monate
über 70 km/h680 EUR23 Monate
*neue Fahrverbotsregel wegen eines Formfehlers in der StVO-Novelle nichtig (Stand 2020)

Für Verstöße, die Sie außerorts mit einem LKW begehen, wird Folgendes angedroht:

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10km/h15 EUR nein
11-15 km(h25 EUR nein
16-20 km/h70 EUR1nein
21-25 km/h80 EUR1nein
26-30 km/h95 EUR11 Monat*
31-40 km/h160 EUR21 Monat
41-50 km/h240 EUR21 Monat
51-60 km/h440 EUR22 Monate
über 60 km/h600 EUR23 Monate
*Fahrverbot bei StVO-Novelle neu eingeführt; aufgrund eines Formfehlers in der Novelle nichtig (Stand 2020)

Für Verstöße, die Sie innerorts mit einem LKW begehen, wird Folgendes angedroht:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10km/h20 EUR nein
11-15 km(h30 EUR nein
16-20 km/h80 EUR1nein
21-25 km/h95 EUR11 Monat*
26-30 km/h140 EUR21 Monat
31-40 km/h200 EUR21 Monat
41-50 km/h280 EUR22 Monate
51-60 km/h480 EUR23 Monate
über 60 km/h680 EUR23 Monate
*Fahrverbot bei StVO-Novelle neu eingeführt; aufgrund eines Formfehlers in der Novelle nichtig (Stand 2020)

Was kann ich gegen den Bußgeldbescheid tun?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Bevor Sie dies tun, sollten Sie jedoch prüfen, ob sich ein Einspruch für Sie überhaupt lohnt. Es spielt sowohl eine Rolle, ob der Bußgeldbescheid formell und materiell rechtmäßig ist, als auch, ob es sich überhaupt für Sie lohnt, dagegen vorzugehen. Handelt es sich etwa um ein niedriges Bußgeld und es drohen keine Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, so könnte es für Sie kostspieliger sein, Einspruch einzulegen, als das Bußgeld zu begleichen. Hier kommt es ganz auf den individuellen Fall an, sodass Sie Ihren Bußgeldbescheid am besten prüfen lassen sollten, wenn Sie überlegen, dagegen vorzugehen.

Sind Sie nicht einverstanden mit dem Bußgeldbescheid, so können Sie Einspruch erheben.
Schaubild: Sind Sie nicht einverstanden mit dem Bußgeldbescheid, so können Sie Einspruch erheben.

Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Sofern Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten, kann dieser nicht ohne Weiteres in Deutschland zwangsvollstreckt werden. Bei EU-Staaten können Bußgelder jedoch grenzüberschreitend vollstreckt werden, wenn der EU-Staat das Deutsche Bundesamt für Justiz ersucht. Die Gesamtsumme einschließlich der Verfahrenskosten muss dafür jedoch mindestens 70 EUR betragen. Außerhalb der EU müssen Sie in der Regel nicht mit der Vollstreckung rechnen, es sei denn, es gibt eine besondere Vereinbarung mit diesem Staat. Ein Fahrverbot, das im Ausland gegen Sie verhängt wird, wirkt sich übrigens nicht auf Ihre Fahrerlaubnis in Deutschland aus.

Expertentipp:

Möchten Sie gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland Einspruch einlegen, so müssen Sie das nach den rechtlichen Vorgaben dieses Staates tun. Lassen Sie sich von einer Anwältin bzw. einem Anwalt beraten, der die entsprechenden Rechtskenntnisse hat.

Ausblick

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden teilweise mit sehr hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar mit einem Fahrverbot geahndet. Mit dem Bußgeldrechner erhalten Sie einen Überblick, mit welcher Bußgeldhöhe Sie rechnen müssen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie diesen prüfen, um ggf. fristgerecht Einspruch einlegen zu können.

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