Mietwagen im Urlaub

Mietwagen im Urlaub

Ein Mietwagen im Urlaub erhöht die Mobilität. Bereits bei der Anmietung eines Mietwagens vermeiden Sie unnötigen Ärger, wenn Sie eine Reihe von Buchungstipps berücksichtigen. Ungewohnte Verkehrsbedingungen, vielleicht fragwürdige Verkehrsregeln, Hitze und Übermüdung sind oft Grund, wenn Urlauber in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Die wenigsten Betroffenen sind ausreichend auf eine solche Situation vorbereitet und wissen, wie man sich verhalten sollte, um eine möglichst schnelle und reibungslose Schadensregulierung zu ermöglichen. Wir erklären in 15 vorsorgenden Tipps, was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Mietwagen im Urlaub nutzen.

Das Wichtigste

  • Soll Ihr Urlaub wirklich die schönste Zeit des Jahres werden, sollten Sie Ihren Mietwagen sorgfältig buchen. Im Gesamtpreis sollten eventuelle Zusatzleistungen enthalten sein.
  • Mit dem Einschluss der „Mallorca-Police“ erweitern Sie Ihren, im Ausland oft verhältnismäßig geringen Versicherungsschutz auf angemessene Versicherungssummen.
  • Eine Vollkaskoversicherung ohne oder mit möglichst geringer Selbstbeteiligung vermeidet, dass Sie Bagatellschäden bezahlen müssen.
  • Definieren Sie möglichst genau, welches Fahrzeug Sie wünschen, wer das Fahrzeug fahren soll und wie viel Kilometer Sie fahren wollen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Kreditkarte ausreichend Liquidität hat, um die Belastungen durch den Autovermieter abzudecken.
  • Akzeptieren Sie vor Ort nur ein verkehrssicheres Fahrzeug. Stellen Sie eventuelle Vorschäden im Übernahmeprotokoll fest. Soweit bei Rückgabe des Fahrzeuges Schäden bestehen, sollten diese gleichfalls im Übergabeprotokoll detailliert erfasst werden.
  • Zahlen Sie Bußgelder und lassen es nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen ankommen, zumal auch der Autovermieter den Betrag über Ihre Kreditkarte abbuchen kann.

Sorgfältige Planung ist die beste Vorsorge

Eine nicht unbedingt gute Idee wäre, wenn Sie in den Urlaub fahren und am Urlaubsort einen Mietwagen buchen. Sie stehen dann vor dem Problem, dass Sie das in ausländischer Sprache formulierte Kleingedruckte kaum verstehen und sich auf rechtliche Gegebenheiten einlassen, die Sie überhaupt nicht einschätzen können. Wenn nichts weiter passiert, ist das in Ordnung. Sollten Sie aber in einen Unfall verwickelt werden oder einen Schaden am Auto verursachen, droht ein böses Erwachen. Sie sind gut beraten, Ihren Mietwagen bestenfalls in Deutschland zu buchen.

Gut zu wissen:

Buchen Sie Ihren Mietwagen über einen Autoclub, einen der großen Autovermieter oder über ein Buchungsportal. Ihre Buchung verläuft in deutscher Sprache. Sie haben einen Ansprechpartner in Deutschland. Sie reduzieren das Risiko, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.

Buchen Sie auch gleich die Zusatzleistungen mit

Benötigen Sie einen Kindersitz oder einen Dachgepäckträger, buchen Sie diesen am besten gleich mit. Buchen Sie den Kindersitz vor Ort, zahlen Sie beispielsweise für eine Woche auf Mallorca in der Hochsaison locker bis zu 100 EUR. Dann kann das zuhause gebuchte scheinbar günstigste Mietwagenangebot allein durch die zugebuchten Extras plötzlich teurer sein als das zweitgünstigste Angebot.

Gut zu wissen:

Haben Sie ein Handy, können Sie auf ein Navigationsgerät als Extraleistung und die betreffende Gebühr verzichten. Wahrscheinlich sind Ihre Handygebühren dank wegfallender Roaming-Gebühren im Ausland günstiger.

Buchen Sie möglichst einen Gesamtpreis

Buchen Sie möglichst zu einem Gesamtpreis. Der Gesamtpreis sollte alle Versicherungen und Gebühren enthalten. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie vor Ort mit teils hohen Zusatzkosten kalkulieren, die Sie zum Zeitpunkt der Buchung überhaupt noch nicht absehen können. Achten Sie also darauf, dass der Preis tatsächlich als Gesamtpreis oder als Pauschale ausgewiesen ist.

Achten Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz

Mieten Sie ein Auto im Ausland, richtet sich Ihr Versicherungsschutz nach den Vorschriften des Urlaubslandes. Ein Problem kann sein, dass die Versicherungssummen extrem niedrig ausfallen. So sind Personenschäden in Deutschland mit 7,5 Millionen EUR abgedeckt. In Albanien beträgt der Versicherungsschutz bei Personenschäden allenfalls 144.000 EUR pro Person, in Moldawien gerade einmal 46.800 EUR. In Tschechien sind es 1,29 Millionen Euro und in der Türkei 93.900 EUR. Gerade Personenschäden können Schadenspotenziale nach sich ziehen, die schnell sechs- und siebenstellige Beträge erreichen.

Expertentipp:

Sie vermeiden dieses Risiko, indem Sie den vom Vermieter angebotenen Versicherungsschutz um eine „Mallorca-Police“ (offiziell: Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungsfähiger Fahrzeuge) erweitern. Ungeachtet der Bezeichnung ist die Police europaweit gültig. Sie ist eine spezielle Zusatzversicherung für Mietwagen. Dadurch sind Sie meist mit der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Summe versichert. Viele Autovermieter haben die Mallorca-Police bereits im Paket. In Basis-Tarifen fehlt sie jedoch oft.

Wer soll das Fahrzeug fahren?

Vermieterfirmen vermieten ihre Fahrzeuge oft nur an Personen, die ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. Fahrer unter 21 Jahren beispielsweise bekommen teilweise überhaupt kein Fahrzeug. Möchten Sie sich im Urlaub also auch von Ihrem zwar volljährigen, aber noch nicht mietwagenfahrtüchtigen Sprössling fahren lassen, sollten Sie bereits bei der Buchung klarstellen, wer als Fahrer in Betracht kommt. Im Regelfall muss jeder Fahrer persönlich im Mietvertrag bezeichnet werden. Andernfalls riskieren Sie Nachteile beim Versicherungsschutz.

Achten Sie auf die Grüne Karte

Die Grüne Karte dient zum Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. In vielen Ländern ist sie zwar nicht mehr erforderlich. Dennoch besteht die Polizei nach einem Unfall beispielsweise in Italien und in den östlichen EU-Mitgliedstaaten auf Vorlage der Grünen Karte. Fragen Sie Ihren Autovermieter also nach der Grünen Karte.

Expertentipp:

Werden Sie in einen Unfall verwickelt, sollten Sie möglichst die Polizei rufen. Erkennen Sie nichts an, schon gar nicht, dass Sie möglicherweise einen Fahrfehler begangen haben. Machen Sie möglichst selbst Fotos und notieren Sie die Namen eventueller Zeugen.

Leisten Sie sich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung

Möchten Sie sichergehen, sollten Sie eine Vollkaskoversicherung möglichst ohne oder allenfalls mit einer geringen Selbstbeteiligung abschließen. Da gerade in Urlaubsländern Parkrempler an der Tagesordnung sind, werden Sie schnell zur Kasse gebeten, wenn Sie eine hohe Selbstbeteiligung abgeschlossen haben. Die Vollkasko erweist sich auch als vorteilhaft, wenn der Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeuges einen angeblichen Schaden feststellt. Sie haben dann eigentlich nichts zu befürchten, da das Fahrzeug vollkaskoversichert ist.

Gut zu wissen:

Nicht jeder Schaden ist versichert. Auch die Vollkasko hat ihre Grenzen. Vor allem, wenn Sie Schäden grob fahrlässig verursacht haben, stehen Sie in der Verantwortung. Befestigen Sie Ihr Surfbrett auf dem Autodach und zerkratzen den Lack, sind Sie selbst schadensersatzpflichtig. Oder fahren Sie mit Ihrem Offroader über unwegsames Gelände und verbeulen den Unterboden, sind Sie auch in der Haftung.

Buchen Sie genau das Fahrzeug, das Sie wünschen

Buchen Sie ein Fahrzeug einer bestimmten Kategorie, riskieren Sie unliebsame Überraschungen. In der Werbung wird dann wahrscheinlich das beste Fahrzeug dieser Kategorie abgebildet. Vor Ort bekommen Sie aber nur ein Fahrzeug, das in der Kategorie ganz unten rangiert. Sie reduzieren das Risiko, wenn Sie sich von vornherein auf ein ganz bestimmtes Fahrzeug festlegen und dazu bereit sind, etwas mehr Geld zu zahlen. Achten Sie auch darauf, dass die Fahrzeugkategorien nicht unbedingt deutschen Gepflogenheiten entsprechen. Was auf Mallorca zur oberen Mittelklasse gerechnet wird, hat hierzulande vielleicht eine ganz andere Qualität.

Gut zu wissen:

Buchen Sie am besten einen Kleinwagen. Cabrios öffnen zwar den Blick zur Sonne, sind aber gerade in Urlaubszeiten teuer und begehrt. Ähnliches trifft auf Offroad-Fahrzeuge zu. Wenn Sie diesen Wunsch haben, sollten Sie zumindest frühzeitig buchen.

Wie viele Kilometer wollen Sie fahren?

Ein Mietwagen im Urlaub hat nicht unbedingt den Zweck, dass Sie den Tag im Auto verbringen. Überlegen Sie, wie viele Kilometer Sie ungefähr fahren wollen. Eine Kilometerpauschale mit unbegrenzter Kilometerleistung ist teurer, als wenn Sie von vornherein eine Kilometerleistung in einer bestimmten Größenordnung buchen. Achten Sie darauf, dass Sie Extragebühren bezahlen dürften, wenn Sie eine vereinbarte Kilometerpauschale überschreiten.

Ist Ihre Kreditkarte belastbar?

Die Buchung von Mietfahrzeugen ist meist nur über eine Kreditkarte möglich. Bargeld wird kaum akzeptiert. Der Autovermieter wird zu einem bestimmten Zeitpunkt also Ihre Kreditkarte belasten oder zumindest einen bestimmten Betrag blockieren. Oft ist der blockierte Betrag wesentlich höher als der Betrag, den Sie tatsächlich zahlen müssen. Meist erfolgt nämlich eine „Schattenbuchung“ in Höhe des Selbstbehalts Ihrer Versicherung. Das Problem dabei ist, dass Ihre Kreditkarte möglicherweise bis an ihre Grenzen belastet wird. Sie werden überrascht sein, wenn sich Ihre Liquidität plötzlich in Luft auflöst.

Akzeptieren Sie vor Ort nur ein verkehrssicheres Auto

Egal, was Sie gebucht haben: Ihr Fahrzeug sollte verkehrssicher daherkommen. Haben Sie bei einem großen Autovermieter in Deutschland gebucht, sollten Sie vor negativen Überraschungen weitgehend sicher sein und ein neuwertiges Fahrzeug erwarten dürfen. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, ein mehr oder weniger verbeultes Fahrzeug vorgeführt zu bekommen oder ein Fahrzeug, das im letzten Jahr noch keine Werkstatt von innen gesehen hat. Lehnen Sie ein Fahrzeug mit offenkundigen Mängeln unbedingt ab. Sie vermeiden auch das Risiko, von der Polizei bußgeldträchtig auf die fehlende Verkehrstauglichkeit aufmerksam gemacht zu werden.

Achten Sie auf das Übergabeprotokoll bei Übernahme und Rückgabe

Wenn Sie das Fahrzeug vor Ort übernehmen, sollten Sie kontrollieren, ob Vorschäden bestehen. Ist dies der Fall, sollte der Schaden im Übergabeprotokoll eingetragen sein. Natürlich sollten Sie auch bei der Rückgabe die Zeit aufwenden, das Fahrzeug gemeinsam mit dem Vermieter auf Schäden zu prüfen. Haben Sie einen Schaden bewusst oder vermeintlich verursacht, sollten Sie den Schaden fotografieren und detailliert im Übergabeprotokoll beschreiben. Sie vermeiden, sich im Nachhinein mit unbegründeten Vorwürfen auseinandersetzen zu müssen.

Geben Sie das Fahrzeug fristgerecht zurück

Bedenken Sie, dass ein Miettag im Regelfall 24 Stunden hat. Überziehen Sie diesen Zeitraum auch um nur wenige Minuten, wird Ihnen der Vermieter wahrscheinlich einen vollen Tag als zusätzliche Mietzeit berechnen. Warten Sie also nicht bis zur letzten Minute mit der Rückgabe.

Gut zu wissen:

Am einfachsten ist die Tankregelung, wenn Sie das Fahrzeug mit vollem Tank übernehmen und mit vollem Tank zurückgeben. Sie sparen dann die teils überhöhten Tankpauschalen der Vermieter und zahlen nur den Sprit, den Sie verbraucht und selbst bezahlt haben. Hilfreich kann sein, wenn Sie auf Nachfrage Ihre Tankquittung vorlegen können.

Ach ja: Die leidigen Bußgelder

Kommen Sie in den Genuss eines Bußgeldes, sollten Sie den Betrag möglichst bezahlen. Zwar sind im Ausland verhängte Bußgelder in Deutschland nicht immer vollstreckbar. Dennoch gehen damit erhebliche Risiken einher. Sie müssen damit rechnen, dass sich die Bußgeldstelle an Ihren Fahrzeugvermieter wendet und der Vermieter die Kreditkarte mit dem Bußgeld zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr belastet. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie damit rechnen, zur Zahlung „veranlasst“ zu werden, wenn Sie das betreffende Land erneut bereisen. Fahren Sie dann mit dem eigenen Fahrzeug dorthin, riskieren Sie im ungünstigsten Fall, dass Ihr Fahrzeug vielleicht sogar beschlagnahmt wird.

Was ist, wenn es im Ausland kracht?

Verursachen Sie mit Ihrem Mietwagen im Ausland einen Verkehrsunfall, gilt nicht etwa deutsches Recht. Vielmehr richtet sich die gesamte Abwicklung des Unfallschadens nach dem Recht des Unfallortes. Anknüpfungspunkt ist nämlich das Fahrzeug und nicht die Person des Fahrers. Da Sie Fahrer des Fahrzeuges waren, kommen Sie neben dem Vermieter als dem Halter des Fahrzeuges gleichfalls als Adressat von Schadensersatzansprüchen in Betracht.

Fazit

Vorsicht ist nicht nur die Mutter der Porzellankiste, sondern auch die eines unbeschädigten Fahrzeuges. Nicht jeder dieser gut gemeinten Ratschläge erweist sich unbedingt als praktikabel. Dennoch: Riskieren Sie auch in Anbetracht überschäumender Urlaubsfreuden nichts, was Sie später bereuen könnten und vorher besser hätten machen können.

Ratgeber-Informationen

Optionen   Diese Seite drucken

vgwort-pixel

Teilen

Was benötigen Sie?

RÜCKRUF-SERVICE
Kostenloses Gespräch!

  Jetzt anfordern

KONTAKT
Eine Nachricht schreiben

  Jetzt schreiben

FRAGE STELLEN
Antwort erhalten.

  Jetzt fragen