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Führerschein

Welche Kennzeichen sind verboten?

Kennzeichen darf man sich wünschen. Wunschkennzeichen haben aber einen Haken. Sie dürfen nicht „sittenwidrig“ sein, rechtlich also nicht gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ verstoßen. Wo sind die Grenzen? „MA-MA-…“, „HA-SE-…“ oder „S-EX-…“ sind erlaubt, „…-HH-1933“ aber nicht. Möchten Sie Ihr Wunschkennzeichen beantragen, sollten Sie wissen, welche Kennzeichen verboten sind.

Wie und wo ist die Zulassung von Kfz-Kennzeichen geregelt?

Ohne Kennzeichen dürfen Sie im öffentlichen Straßenverkehr kein Auto benutzen. Um Sie als Halter zu identifizieren, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Dieses Kennzeichen besteht aus einem

  • Unterscheidungskennzeichen für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen wird (ein bis drei Buchstaben, z.B. F für Frankfurt oder SB für Saarbrücken) und
  • einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer (z.B. … X-223).

Nach § 8 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen sowohl die Zeichenkombination der Erkennungsnummer als auch die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer „nicht gegen die guten Sitten verstoßen“. Eine Kennzeichenkombination gilt als sittenwidrig, wenn sie gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ verstößt. Daraus ergibt die Frage, wann ein Kfz-Kennzeichen sittenwidrig ist.

Bundesweite Regelungen für Kfz-Kennzeichen

Kennzeichen, die sich mit dem Nationalsozialismus assoziieren lassen, sind weitgehend verboten. Das Verbot von Kennzeichen mit nationalsozialistischem Bezug soll verhindern, dass ein Fahrzeughalter seine rechtsextreme Gesinnung auf dem Nummernschild zum Ausdruck bringt und Gleichdenkenden signalisiert, welche politische Einstellung er oder sie habe. Bundesweit haben sich die Verwaltungsbehörden darauf verständigt, dass die Buchstabenkombinationen:

  • „SA“ (Sturmabteilung)
  • „HJ“, (Hitlerjugend)
  • „SS“ (Schutzstaffel)
  • „KZ“ (Konzentrationslager) und
  • „NS“ (Nationalsozialismus)

nicht vergeben werden dürfen, weil diese auf nationalsozialistische Vereinigungen oder Einrichtungen hinweisen. Allerdings ist diese Liste nicht abschließend.

Regelungen in den einzelnen Bundesländern für Kfz-Kennzeichen

Die Bundesländer haben zusätzliche Verwaltungsvorschriften erlassen und weitere Buchstabenkombinationen verboten. Es obliegt der Ermessensentscheidung der Zulassungsbehörden in den einzelnen Gemeinden, ob und wann eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern „sittenwidrig“ ist und wann nicht. Insoweit gibt es im Hinblick auf die Bundesländer keine allgemein geltenden Regeln. Speziell in Bayern sind die Mitarbeiter der Zulassungsbehörden angewiesen, die Person des Antragstellers zu beurteilen und danach zu entscheiden, ob er oder sie eine rechte Gesinnung vertritt oder nicht. Das Problem dabei ist, dass nicht jeder Rechtsextreme sich zu erkennen gibt und es unter Umständen auf eine willkürliche Beurteilung hinausläuft, ob eine Person als rechtsextremistisch in eingestuft wird oder nicht.

Ist „HH-1933“ als Kennzeichen erlaubt?

Trotz vieler Verbote gibt es immer wieder Fälle, in denen ein im Straßenverkehr verwendetes und bislang nicht verbotenes Kfz-Kennzeichen auffällig wird. So entschied im Jahr 2019 das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die Zahlen- und Buchstabenkombination „…-HH-1933“ sittenwidrig sei. Bis zur Entscheidung durfte der Fahrzeughalter das Kennzeichen nutzen, obwohl es offensichtlich nationalsozialistisch geprägte Merkmale hatte (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.4.2019, Az.: 6 L 175/19). Die Verwaltungsbehörde hatte dem Halter in einer Ordnungsverfügung aufgegeben, sich ein anderes Kennzeichen zu beschaffen.

Das VG Düsseldorf beurteilte die Kennzeichenkombination „…-HH-1933“ als sittenwidrig, da der durchschnittliche deutsche Bürger diese mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich assoziiere. Die Kombination verstoße gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen.

Bereits der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 29. 9.1977, Az.: III ZR 164/75) hatte die Sittenwidrigkeit in diesem Sinne als Verstoß gegen das Anstandsgefühl definiert, wenn die Kennzeichenkombination nicht mit den in der Gemeinschaft anerkannten moralischen Anschauungen und der dort herrschenden Rechts- und Sozialmoral in Einklang stehe. Maßstab sei die Rechts- und Sozialmoral eines durchschnittlichen Bürgers. Gemeint sind insbesondere die der Rechtsordnung innewohnenden rechtserheblichen Werte und Prinzipien, wie sie im Grundgesetz verkörpert sind.

Für das Verständnis dessen, was heutzutage unter guten Sitten zu verstehen sei, habe die Werteordnung des Grundgesetzes, wie sie insbesondere auch in den Grundrechten niedergelegt ist, wesentliche Bedeutung. Zu diesen Grundrechten gehören

  • die Unantastbarkeit der Menschenwürde,
  • das Recht auf Leben,
  • der Gleichheitssatz
  • und die Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.

Es sei, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf, davon auszugehen, dass der durchschnittliche Bürger die Kombination aus den Buchstaben „HH“ und den Ziffern „1933“ mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich assoziiere. Die Zahl „1933“ stehe zeitgeschichtlich für die Machtergreifung der Nationalsozialisten durch die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 und die Umwandlung der Weimarer Republik in eine nationalsozialistische Diktatur.

Ein Fahrzeughalter könne nicht damit argumentieren, dass auch die Freie Hansestadt Hamburg die Buchstaben „HH“ als Unterscheidungszeichen für ihren Verwaltungsbezirk benutzt und diese von einem durchschnittlichen Betrachter trotzdem nicht mit dem Dritten Reich in Verbindung gebracht werde, sondern eben mit der Stadt Hamburg. Dies gelte aber nur, solange die Buchstabenkombination das Unterscheidungszeichen und nicht die Erkennungsnummer darstellt und auch nicht mit weiteren im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und dem Dritten Reich stehenden Buchstaben oder Zahlen kombiniert wird.

Ist "88" auf dem Kennzeichen erlaubt?

Über die einzelnen bundesweiten Verbote hinaus haben einzelne Bundesländer und Landkreise weitere Nazicodes auf Kennzeichen verboten. „NS“ für Nationalsozialismus ist so gut wie überall ein Tabu (Ausnahmen Saarland, Sachsen-Anhalt).

Die Zahl „88“ ist neben „HH“ eine in der rechtsextremistischen Szene verwendete Abkürzung des im Dritten Reich üblichen Grußes und damit weitgehend verboten. Gleichfalls verboten ist „18“, da die Zahl 1 = A und die Zahl 8 = H für Adolf Hitler steht.

Welche Kombinationen sind verboten?

Viele Kreise und Städte verbieten Kennzeichen, die irgendeinen Bezug auf das Dritte Reich nehmen.

  • In Köln ist dies bei „K-Z-…“ oder „K-ZZ-…“ der Fall.
  • „SK“ für Saalekreis darf nicht mit „-IN“ zu „SK-IN-…“ kombiniert werden, da sich daraus die Abkürzung für „Skinhead“ ergibt.
  • Nürnberg verweigert ein Kennzeichen mit „N-PD-…“ wegen des Hinweises auf die rechtsextreme „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ und „N-SU-…“ für die neonazistische Terrorgruppe „nationalsozialistischer Untergrund“.
  • Itzehoe verbietet „IZ-AN-…“, da sich daraus rückwärts gelesen Nazi ergibt.
  • Im Kreis Dithmarschen (Heide) ist „HEI-L-…“ verboten.

Verbote im Überblick

Bundesland

Verbotene Kennzeichen

Baden-Württemberg

KZ, HJ, NS, SA, SS

Bayern

Verbotene Buchstabenkombinationen: KZ, HJ, NS, SA, SS. Verbotene Kombinationen: AH und HH mit 88 und 18, ggf. auch mit 28. Die Zahl „28“ repräsentiert die verbotene Organisation „Blood & Honour“.  

Berlin

KZ, HJ, NS, SA, SS

Brandenburg

KZ, HJ, NS, SA, SS. Verbotene Zahlen: 14, 18, 28, 88, 188, 1888, 8888 und 8818. Verbotene Kombinationen: JN, HH sowie AH mit 18

Hamburg

Die Stadt Hamburg verbietet praktisch alles, was mit dem Nationalsozialismus in Verbindung steht oder rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut zum Ausdruck bringt. Demzufolge ist auch „IS“ für „Islamischer Staat“ in Hamburg verboten.

Hessen

KZ, HJ, NS, SA, SS und SD

Mecklenburg-Vorpommern

KZ, HJ, NS, SA, SS

Niedersachsen

KZ, HJ, NS, SA, SS

Nordrhein-Westfalen

KZ, HJ, NS, SA, SS

Rheinland-Pfalz

KZ, HJ, NS, SA, SS und SD. Verbotene Kombinationen: HH 18 und HH 88

Sachsen

KZ, HJ, NS, SA, SS

Sachsen-Anhalt

KZ, HJ, SA, SS. Verbotene Zifferkombination: 88, Im Saalekreis verboten: SK-IN

Schleswig-Holstein

KZ, HJ, NS, SA, SS. Kritische Kombination: IZ-AN (rückwärts für NAZI) und HEI-L

Thüringen

KZ, HJ, NS, SA, SS

Wunschkennzeichen beantragen

Sind Sie jüngeren Jahrgangs, werden Sie mit derartigen Buchstaben- und Zahlenkombinationen eher weniger anfangen können. Sofern Sie Ihr Wunschkennzeichen beantragen, wird die Zulassungsbehörde sicherlich sofort einen Hinweis geben, wenn es an der Kombination von Buchstaben und Zahlen etwas zu beanstanden gibt. Möchten Sie Ihr Geburtsjahr „1988“ verwenden, könnten sich Probleme ergeben, zumindest dann, wenn die Initialien Ihres Vor- und Nachnamens gleichfalls als Hinweis auf nationalsozialistische Merkwürdigkeiten zu verstehen sind.

Sofern Sie ein anstößiges Kennzeichen bereits an Ihrem Fahrzeug führen, kann die Zulassungsbehörde das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern und hierzu die Vorführung des Fahrzeugs anordnen (§ 8 Abs. V Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

Alles in allem

Wenn Sie für Ihr Kfz-Kennzeichen hinter dem Kürzel Ihrer Stadt (Unterscheidungskennzeichen) Ihr Geburtsdatum oder die Initialen Ihres Vor- und Familiennamens verwendet wissen möchten, sollte sich Ihr Wunschkennzeichen meist problemlos realisieren lassen. Ein Blick in die Verbotsliste hilft, unnötige Probleme bei der Zulassung zu vermeiden. Sollten Sie mit der vielleicht vermeintlich nicht rechtmäßigen Beurteilung der Zulassungsbehörde nicht einverstanden sein, kann es sich zur Vermeidung weiterer Schwierigkeiten empfehlen, anwaltlichen Rat einzuholen.

Artikel-Informationen

Autor iurFRIEND-Redaktion vgwort-pixel

Datum 7. October 2022

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