Wie erkenne ich einen Pop-up-Radweg
Die kurzfristigen Radwege sind meistens anhand gelber Linien, die von der Straßenführung bei Baustellen etc. bekannt sind, und Leitbaken zu erkennen. In der Regel wird ein Teil des rechten Fahrstreifens oder ein Parkstreifen umgewidmet und als Radweg genutzt. In Berlin konnte die kurzfristige Planung auch deshalb zügig umgesetzt werden, weil im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ohnehin Entwürfe für entsprechende Radverkehrsanlagen vorlagen. Einige Pop-up-Radwege sollen also sogar dauerhaft Teil der Infrastruktur bleiben.
Sind die neuen Radwege rechtswidrig?
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist es zulässig, temporäre Pop-up-Radwege zu errichten. Dazu ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung notwendig. Die Anordnung muss auf einer rechtlichen Ermächtigungsgrundlage basieren. In Berlin stützt sich die Anordnung auf die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und § 45 Abs. 9 Satz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der fließende Verkehr darf jedoch nur beschränkt werden, wenn eine Gefahrenlage vorliegt, die dies rechtfertigt. Die zuständige Behörde muss diese Gefahrenlage darlegen, die mit dem Pop-up-Radweg entschärft werden soll.
Die temporäre Radinfrastruktur ist in der Politik nicht unumstritten. So gab es sogar einen Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht, die Verkehrssenatsverwaltung zu verpflichten, die Pop-up-Radwege wieder zu entfernen. Mit Erfolg: Das Berliner Verwaltungsgericht hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit und gab vor, dass bestimmte Radwege wieder entfernt werden müssen. Die Verwaltung hat bereits Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. In der Entscheidung des Gerichts wurde dargelegt, dass die Radwege nur dort angeordnet werden können, wo die Sicherheit und Belastung des Verkehrs „ganz konkret“ auf eine Gefahrenlage hinweist. Es bleibt abzuwarten, wie der Rechtsstreit final ausgeht.
Was ist auf einem Pop-up-Radweg zu beachten?
Auch wenn es sich nur um einen vorübergehenden Radweg handelt, sind die regulären Verkehrsregeln zu beachten. Verstöße können ebenfalls mit Bußgeldern, sowie Punkten in Flensburg geahndet werden. Die Bußgelder liegen in der Regel zwischen 5 und 35 EUR, können jedoch auch höher ausfallen. Ab einer Höhe von 60 EUR erhalten Sie zudem mindestens einen Punkt in Flensburg. Wer Verstöße mit dem Fahrrad begeht, riskiert somit auch Auswirkungen auf den Führerschein. Insbesondere Fahranfänger in der Probezeit sollten Verkehrsverstöße vermeiden, um die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar oder gar die Verlängerung der Probezeit zu vermeiden.
Nutzen Sie die vorhandenen Pop-up-Radwege und fahren ausschließlich in der zugelassenen Fahrtrichtung. Dabei sollten Sie natürlich auch das Rechtsfahrgebot und alle Verkehrsschilder, sowie Ampeln beachten. Außerdem sollte Ihr Fahrrad verkehrstüchtig sein. Dazu gehören etwa funktionierende Bremsen, die richtige Fahrradbeleuchtung und eine Klingel. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes bekommen, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten, ob sich ein Einspruch für Ihren konkreten Fall lohnt.
Ausblick für die Zukunft
Es bleibt abzuwarten, ob die errichteten Pop-up-Radwege dauerhaft bestehen bleiben oder ob einzelne Radwege sogar vorzeitig wieder entfernt werden müssen. Jedenfalls ermöglichen sie es, im Straßenverkehr mehr Abstand zu halten und einen potenziellen neuen Radweg temporär zu testen.
Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt.