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Neues aus dem Verkehrsrecht

Neuerungen des Bußgeldkatalogs

Als wäre das Corona-Virus nicht schon Bremse genug. Jetzt werden auch wir Autofahrer noch ausgebremst. Zum 28.4.2020 sind eine Reihe von Neuerungen im Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Die einen freut´s und begrüßen, dass der Straßenverkehr sicherer oder zumindest vermeintlich sicherer gemacht wird. Die anderen sind maßlos verärgert und fühlen sich als Autofahrer in ihren Belangen ignoriert und abgezockt. Vielleicht gelingt es trotzdem, das Thema einigermaßen sachlich zu betrachten.

Was ist der Kern der Neuerungen im Bußgeldkatalog?

Im Kern geht es darum, dass bestehende Bußgelder drastisch erhöht wurden und die Fahrerlaubnisbehörde bereits bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängen kann. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Straßenverkehr sicherer zu machen.

ADAC und politische Opposition haben die Neuerungen im Bußgeldkatalog heftig kritisiert. Es fehle an Maß und Mitte. Die Neuerungen seien teils völlig überzogen und bestrafen die Autofahrer ohne Rücksicht auf eine konkrete Gefährdungssituation und die örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall.

Ob die Kritik berechtigt ist oder ob es die Situation im Straßenverkehr tatsächlich gebietet, derartige Strafen anzudrohen und zu verhängen, muss jeder für sich selbst beantworten. Die Politikerinnen und Politiker, die die Neuerungen im Bußgeldkatalog zu verantworten haben, können an so manchen Stellen kritisiert werden. Doch ach: Wir wollten das Thema ja sachlich betrachten.

Welche Neuerungen gibt es?

Strengere Tempolimits

Verstöße gegen Tempolimits werden stärker geahndet. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ein höheres Bußgeld. Entscheidend neu ist aber, dass innerhalb geschlossener Ortschaften bereits 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot rechtfertigen. Außerorts, insbesondere auf Autobahnen, liegt die Grenze bei 26 km/h. Hinzu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg. Immerhin fallen 3 % Toleranz zugunsten des Autofahrers ins Gewicht. Insoweit fällt das Bußgeld von jeweils 80 EUR eigentlich kaum noch ins Gewicht.

Gleichfalls entscheidend neu ist, dass Temposünder, die bisher zweimal innerhalb von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h geblitzt wurden, jetzt bereits nach dem ersten Verstoß mit einem Fahrverbot belegt werden können.

Wenn Sie ein Elektrofahrzeug fahren, werden Sie den Kopf schütteln. Anders als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor entwickeln E-Fahrzeuge umgehend volle Schubkraft, wenn Sie das Gaspedal anhauchen. Grenzwerte sind dann schneller in Reichweite, als Sie vielleicht die Bremse betätigen können.

Achtung: Rettungsgasse freihalten!

Rettungsgassen retten Leben. Die bestehende Regelung von einem Bußgeld von bereits 200 EUR sowie zwei Punkte in Flensburg wird insoweit verschärft, als nunmehr auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann, ohne dass wie bisher eine konkrete Gefahr oder Behinderung nachgewiesen werden muss. Wer dann auch noch die Rettungsgasse für eigene Zwecke nutzt, zahlt mindestens 240 EUR Bußgeld und kassiert zwei Punkte. Das Fahrverbot von einem Monat gibt´s dazu.

Parkverstöße in der Gemeinde werden stärker geahndet

Wer falsch parkt, zahlt künftig mehr. Parken Sie an einer unübersichtlichen Stelle, werden nunmehr statt bisher 15 EUR 35 EUR fällig. Parken Sie in einer Feuerwehrzufahrt, zahlen Sie statt 35 EUR nunmehr 55 EUR. Behindern Sie Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, sind 100 EUR sowie ein Punkt fällig.

Das Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf Parkplätzen, die für E- und Carsharing- Fahrzeuge vorgesehen sind, kostet 55 EUR „Parkgebühren“. Parken Sie in zweiter Reihe und behindern den Verkehr oder halten auch nur dort an, zahlen Sie 55 – 70 EUR. Parken Sie auf einem Gehweg oder in der Fußgängerzone, erleichtern Sie Ihren Geldbeutel um 55 EUR.

Blitzer-Apps kosten mehr als ihr Erwerb

Blitzer-Apps sind für die Verkehrsüberwachung kontraproduktiv und deshalb verboten. Nutzen Sie eine solche Blitzer-App während der Fahrt, werden 75 EUR sowie ein Punkt fällig.

Auto-Poser ab in die Werkstatt

Haben Sie Ihren Liebling getunt, zahlen Sie künftig 100 EUR, wenn Sie unnötigen Lärm und Abgase verursachen sowie ohne nachvollziehbaren Grund hin- und herdüsen.

Fahrradfahrer sind klar im Vorteil

Fahrradfahrer werden künftig besser geschützt. Lkw über 3,5 t dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße verursachen 70 EUR Bußgeld und einen Punkt.

Als Autofahrer müssen Sie beim Überholvorgang zu Fahrradfahrern und Fahrern von E-Scootern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 m sowie außerorts 2 m einhalten. Gleiches gilt, wenn Sie an einem Fußgänger vorbeifahren.

Wie lassen sich die Neuerungen im Bußgeldkatalog bewerten?

Die Meinungen sind vielfältig. Der in der Sache durchaus begründete Appell, im Straßenverkehr Rücksicht aufeinander zu nehmen und bestehende Regelungen zu beachten, steht im Gegensatz zu einer Wirklichkeit, die gute Vorsätze schnell zunichte macht. Man könnte behaupten, die Politik denkt zu wenig in der Alltags-Perspektive, wenn Sie die abstrakte Wirklichkeit der Regelungen in den Vordergrund schiebt und die andere Wirklichkeit ignoriert.

Die einen sagen, dass auf den Straßen nur noch Egoisten und Fahrer unterwegs sind, die ihren Führerschein im Lotto gewonnen haben. Die anderen sagen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen oft ohne erkennbaren Grund und unendlich weit von der Gefahrenstelle angeordnet werden. Wenn die Politik will, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen ernst genommen werden, müssen diese auch verantwortungsvoll umgesetzt werden. Abstrus erscheint es, wenn im Abstand von wenigen 100 Metern ständig veränderte Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt werden und der Autofahrer angesichts der ohnehin bestehenden Schilderflut den Überblick verliert.

Als Autofahrer fühlt man sich bevormundet, wenn man hört, dass ein Ferrari-Fahrer unlängst mit 372 km/h auf einer deutschen Autobahn unterwegs war, mit der linken Hand das Fahrzeug steuerte und mit der rechten Hand die Fahrt mit einer Kamera filmt. Der Film wurde im Netz gepostet. Die Justiz steuerte dazu lediglich bei, dass es auf diesem Autobahnabschnitt keine Geschwindigkeitsbegrenzung gebe. Die Tatsache, dass andere Verkehrsteilnehmer, die gleichfalls auf dieser Strecke waren, unangemessen gefährdet wurden, interessierte nicht.

Parken in zweiter Reihe und auf Gehwegen ist ärgerlich. Soll die Regelung ernst genommen werden, muss die Politik dem Berufskraftfahrer oder einem Anwohner auch erklären, wo er denn parken soll, wenn er Lieferdienste erledigt oder mal eben die neue Waschmaschine im Auto ausladen und in die Wohnung bringen will.

Selbstverständlich dient es der Sicherheit eines Radfahrers, wenn er mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt wird. Die Frage ist nur, wie lange ein Autofahrer Geduld hat, im Straßenverkehr einer Großstadt hinter einem Radfahrer herzufahren, bis die Straßenbreite einen Überholvorgang erlaubt. Es soll Radfahrer geben, die es geradezu darauf anlegen, die Straße für sich zu vereinnahmen.

Alles in allem

Niemandem ist alles recht zu machen. Das war schon immer so. Solange die Neuerungen im Bußgeldkatalog nachvollziehbar sachliche Gründe haben, gehen diese sicherlich in Ordnung. Wenn Sie aber den Bürger drangsalieren und manche Wirklichkeit ausblenden, werden sie auf wenig Akzeptanz treffen. Insoweit ist es nicht unbedingt einfach, sachliche Kritik zu üben, wenn man nicht allein auf die eine Wirklichkeit abstellen möchte.

Artikel-Informationen

Autor Volker Beeden vgwort-pixel

Datum 5. May 2020

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