Es ist jetzt endlich erlaubt, dass eine Aufsichtsperson Kinder unter acht Jahren begleitet, wenn diese auf dem Gehweg fahren.
Bisher mussten Kinden unter acht Jahren den Gehweg benutzen; ihren älteren Begleitpersonen war dies indes nicht erlaubt. Daher kam es immer wieder zu Problemen, wenn die Kinder auf dem Gehweg, ihre Begleitpersonen aber auf der Straße fuhren. Die Kinder gerieten immer wieder außer Sichtweite, was ihre Beaufsichtigung erheblich erschweren konnte.
Jetzt ist es Begleitpersonen, die älter als 16 Jahre sein müssen, erlaubt, ebenfalls auf dem Gehweg zu fahren, wenn sie ein Kind unter acht Jahren begleiten.
Beide Radfahrer müssen auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.
Zudem dürfen Kinder unter acht Jahren nun auch statt des Gehwegs baulich angelegte Radwege benutzen.
Außerdem wurden die Hürden zur Anordnung von benutzungspflichtigen Radfahrstreifen gesenkt.
Alles in allem dürften diese Änderungen die Sicherheit kleinerer Radfahrer erhöhen.