Das Landratsamt Starnberg entzog einem jungen Autofahrer, der nach dem Konsum eines Joints mit seinem Auto fuhr und erwischt wurde, die Fahrerlaubnis. Zusätzlich wurde er noch zu einem Monat Fahrverbot und einer Geldstrafe von 500 € verurteilt. Schließlich könnte man an der Fahreignung des Mannes zweifeln, wenn er unter Drogen ein Auto führt.
Das sah aber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vergangenen Mittwoch anders. Der junge Autofahrer klagte nämlich gegen den Entzug der Fahrerlaubnis und bekam Recht.
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs war der Entzug der Fahrerlaubnis nicht rechtmäßig. Das Landratsamt Starnberg hätte im ersten Schritt zunächst über eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die sogenannte MPU, entscheiden müssen, um die Fahreignung des Autofahrers zu überprüfen. Erst wenn diese ergeben hätte, dass es sich bei der Drogenfahrt nicht um ein einmaliges Ereignis handelt, sondern dass von dem Autofahrer weitere Fahrten unter Drogeneinfluss zu erwarten sind, sei seine Fahreignung zum Führen eines Kfz nicht gegeben und ihm hätte die Fahrerlaubnis entzogen werden dürfen.
Fazit: Einmal ist keinmal, zumindest wenn es um Drogenfahrten geht. Das fördert bestimmt die Sicherheit im Straßenverkehr.
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