Auto parkfertig abstellen – was sagt die StVO?
Gemäß § 14 Abs. II S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) muss derjenige, der ein Fahrzeug führt, die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Dazu gehört mithin auch, dass Sie beim Parken und insbesondere beim Parken am Berg alles tun, damit es nicht zu einem Schaden kommt.
Praxisbeispiel
In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hatte ein Versicherungsnehmer sein Fahrzeug am Hang mit einem 10-%-Gefälle geparkt und dabei nur die Handbremse angezogen. Der Wagen rollte weg. Die Versicherung sollte den Schaden ersetzen. Das Gericht wies die Klage des Versicherungsnehmers ab, da er grob fahrlässig gehandelt habe. Deshalb sei die Kaskoversicherung berechtigt, ihre Leistung einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechendem Verhältnis zu kürzen und gegebenenfalls die Leistung vollständig zu verweigern (§ 81 VVG). Beim Parken am Hang hätte der Versicherungsnehmer entweder den Rückwärtsgang oder den ersten Gang einlegen müssen. Andere Gänge seien aufgrund ihrer zu geringen Widerstandskraft nicht geeignet, ein Kfz daran zu hindern, in der Schräge wegzurollen. Das Gericht verwies ausdrücklich auf die Vorschrift des § 14 StVO (OLG Karlsruhe, Az. 19 U 126/06).
Gang einlegen, Handbremse anziehen bzw. Schaltung auf „P“
Aus diesem Beispiel ergibt sich die Empfehlung, dass bei einem bergaufführenden Gefälle
- der erste Gang einzulegen
- und die Handbremse anzuziehen ist.
Führt das Gefälle bergab, ist dagegen
- ebenfalls die Handbremse zu aktivieren
- und daneben der Rückwärtsgang einzulegen.
Ist das Gefälle besonders stark, sollte ein Rad zusätzlich mit einem Bremsklotz blockiert werden. Um zu prüfen, ob die Handbremse ausreichend angezogen und noch gebrauchstauglich ist, sollten Sie die Kupplung treten. Setzt sich das Fahrzeug in Bewegung, ist die Handbremse weiter anzuziehen. Ist dies nicht mehr möglich, ist die Wirkung der Handbremse nicht mehr verkehrsgerecht.
Hat Ihr Fahrzeug ein Automatikgetriebe, achten Sie darauf, dass auf „P“ geschaltet ist. Auch dann sollte unbedingt die Handbremse angezogen sein. Stellen Sie die Schaltung nicht auf „N“. „N“ steht bei Automatikgetrieben für „neutral“ und entspricht dem Leerlauf des Schaltgetriebes. Das Fahrzeug wird in dieser Stellung nicht gebremst.
Gut zu wissen: Unterlegkeil bei mehr als 4 Tonnen Gesamtgewicht
Außerdem bestimmt § 41 Abs. 14 StVO ZPO, dass unter anderem bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t ein Unterlegkeil gegen das Wegrollen verwendet werden muss. Ein Unterlegkeil ersetzt nicht die Sicherung durch eine Feststellbremse.
Warum nur die Handbremse beim Parken am Berg (oft) nicht ausreicht
Fahren Sie einen Schaltwagen mit Trommelbremsen an den Hinterrädern, ist die Handbremse in der Regel sehr wirksam. Denken Sie jedoch daran, dass es Dinge gibt, die es eigentlich gar nicht geben sollte. Bei bestimmten Autos mit Scheibenbremsen hinten kann die Funktionsfähigkeit der Handbremse beeinträchtigt sein, wenn diese öfter noch während des Rollens oder gar während der Fahrt angezogen wird. Dadurch tritt bereits bei nur wenigen Malen Verschleiß daran auf.
Fahren Sie ein Auto mit elektrischer Handbremse, kann man die Handbremse während des Rollens nicht anziehen, wodurch kein abnormer Verschleiß entsteht. Bei Automatikwagen ist die Parkstellung auch sehr wirksam, hier kann das Auto den Motor nicht mitschleppen wie beim Schaltgetriebe.
Warum nur das Gang einlegen beim Parken am Berg nicht ausreicht
Gang einlegen bringt durchaus eine erste Absicherung am Hang. Durch den eingelegten Gang muss das rollende Auto gegen die Kompression des Motors arbeiten, wodurch es nur langsam wegrollt. Legen Sie bergauf- oder abwärts aber nur den Gang ein und verzichten auf oder vergessen gar die Handbremse, kommt es bei ausreichendem Gefälle zu langsamem, ruckartigem Abrollen. Außerdem steht das Getriebe unter mechanischem Druck. Im ungünstigsten Fall kann der Gang herausspringen und das Fahrzeug wegrollen.
Haben Sie keine Bedenken, dass die Handbremse im Winter zum Beispiel einfriert. Wenn überhaupt, dann sollten sich die Bremsbacken spätestens lösen, wenn Sie mit dem Fahrzeug anrollen. Hinzu kommt, dass die Handbremsseilzüge regelmäßig genutzt werden sollten, damit sie sich nicht verklemmen.
Bußgelder und Probleme mit Versicherungen bei Wegrollen am Berg
Verlassen Sie Ihr Fahrzeug, ohne die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen veranlasst zu haben, ist mit einem Bußgeld von 15 EUR zu rechnen. Verursachen Sie dadurch einen Unfall, sind im Bußgeldkatalog 25 EUR vorgesehen.
Das eigentliche Problem dabei aber ist, dass aller Wahrscheinlichkeit nach eine grobe Fahrlässigkeit begangen wurde. Damit ist Ihr Versicherungsschutz bedroht. Verursachen Sie einen Verkehrsunfall oder schädigen Sie andere Verkehrsteilnehmer, Passanten oder fremde Sachen, haften Sie zivilrechtlich auf Schadensersatz.
Möglicherweise müssen Sie sich auch noch mit der Problematik auseinandersetzen, welche Versicherung für den Schaden herangezogen werden kann. Ihre Kaskoversicherung könnte sich aus der Verantwortung entziehen, weil der Schaden nicht beim Betrieb des Fahrzeuges entstanden sei, während die private Haftpflichtversicherung genau umgekehrt argumentieren könnte.
Rollendes Fahrzeug nicht unbedingt aufhalten
Wessen Auto rollt, der trägt den Schaden. Wer es aufzuhalten versucht, jedoch auch. In einem Fall des Landgerichts Köln (Urteil vom 23.11.2018, Az. 19 O 156/14) hatte eine Fahrzeugführerin ihr Fahrzeug in der Einfahrt zu einem Haus abgestellt. Das Fahrzeug stand auf einem Gefälle von 2,5 %.
Als der Hausbewohner die Frau begrüßte, bemerkte er, dass das Fahrzeug sich in Bewegung setzte und rückwärts den Hang hinunter zu rollen begann. Er lief hinter das Fahrzeug und versuchte es aufzuhalten, indem er mit den Händen gegen das Heck des Fahrzeuges drückte. Dabei geriet er ins Straucheln, kam rücklings zu Fall, wurde überrollt und 20 Meter weit mitgeschleift. Er erlitt erhebliche Verletzungen und machte die Frau schadensersatzpflichtig. Er warf der Frau vor, das Fahrzeug nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert und insbesondere die Handbremse nicht angezogen zu haben.
Das Gericht hielt die Klage lediglich in Höhe von 30 % des Schadens für begründet. Er habe entscheidend selbst zur Entstehung des Schadens beigetragen. Er hätte erkennen müssen, dass er den Pkw durch seine bloße Muskelkraft und sein Körpergewicht nicht würde aufhalten können. Er hätte abwägen müssen, eventuelle Sachschäden in Kauf zu nehmen, um sein hoher Wahrscheinlichkeit nach eintretendes persönliches Risiko zu vermeiden.
Die Fahrerin wurde insoweit für verantwortlich gehalten, als sie ihr Fahrzeug vor dem Verlassen nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert habe.
Fazit - wie sichere ich mein Auto gegen Wegrollen?
Möchten Sie sicher gehen, dass Ihr am Hang geparktes Fahrzeug nicht wegrollt, sollten Sie folgende Maßnahmen beherzigen:
- Handbremse anziehen und ersten Gang (bergauf) oder Rückwärtsgang (bergab) einlegen. Bei Automatikgetriebe auf „P“ schalten.
- Handbremse anziehen. Dabei Kupplung treten und prüfen, ob die Handbremse ausreichend angezogen ist.
- Parken Sie an einem Gefälle, lenken Sie die Vorderräder zum Bordstein hin. So kann das Auto nicht in den Verkehr rollen, falls die Bremse ausfällt. Außerdem blockiert der Bordstein das Rad.
- Parken Sie an einer Steigung, stellen Sie die Vorderräder ebenfalls zum Bordstein hin. So trägt der Bordstein dazu bei, das Rad festzuhalten. Selbst wenn das Fahrzeug bei nicht ausreichend hohem Bordstein weiterrollt, stellt es sich allenfalls quer und kann nicht mit steigender Geschwindigkeit bergab rollen.
- Halten Sie an einer Steigung zum Hintermann genügend Abstand, falls Sie beim Losfahren ein Stück rückwärts rollen.
- Parken Sie an einem Gefälle, halten Sie zum Vordermann genügend Abstand, damit Sie beim Losfahren ausreichend Platz haben und möglichst nicht zurücksetzen müssen.
- Idealerweise führen Sie in Ihrem Fahrzeug Keile aus Holz oder Metall mit, die Sie unter die Räder klemmen können, damit das Fahrzeug in der Schräge nicht wegrollt.