Warum gibt es den EU-Kartenführerschein?
Die Führerscheine in der Europäischen Union sind sehr unterschiedlich gestaltet. Wenn Sie im Ausland schon einmal in eine Verkehrskontrolle geraten sind, haben Sie möglicherweise bereits gesehen, wie schwierig es für Polizistinnen und Polizisten sein kann, diese zu überprüfen. Mithin gibt es deshalb jetzt den einheitlichen EU-Führerschein. Die neuen Führerscheine sollen dann in einer Datenbank erfasst und damit die Fälschungssicherheit erhöht sowie Missbrauch verhindert werden.
Zudem sieht manch ein Führerschein aus wie ein historisches Dokument. Auf Führerscheinen, die teils noch aus den 50-er Jahren stammen, ist der Inhaber auf dem Foto kaum zu erkennen, sei es, dass der Inhaber um Jahrzehnte gealtert ist, sei es, dass das Foto bis zur Unkenntlichkeit vergilbt ist.
Gut zu wissen: Der Umtausch bringt Ihnen keine Nachteile. Im neuen EU-Kartenführerschein werden die bestehenden Fahrerlaubnisklassen nach altem Recht bestätigt. Um den neuen EU-Kartenführerschein aktuell zu halten, wird die Gültigkeit des neuen Dokuments auf 15 Jahre befristet. Sie bekommen dann einen neuen Scheckkartenführerschein, ohne dass damit eine Prüfung Ihrer Fahrtauglichkeit und Ihrer Gesundheit verbunden wäre. Die bestehende Fahrerlaubnis gilt also unverändert fort und wird lediglich in einem neuen Dokument verbrieft.
Wer muss 2021 seinen Führerschein umtauschen?
Deutschland hat gesetzlich geregelt, in welcher zeitlichen Reihenfolge Autofahrer ihren alten Führerschein gegen den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen. Um zu vermeiden, dass die Führerscheinstellen überlastet werden und lange Wartezeiten entstehen, regelt ein Stufenplan, wann wer umtauschen muss.
Gut zu wissen: Der bürokratische Aufwand ist enorm. Es geht darum, noch ca. 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte graue und rosa Papierführerscheine sowie etwa 28 Millionen zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013 ausgestellte Scheckkartenführerscheine umzutauschen. Die Umtauschaktion muss bis 19.1.2033 abgeschlossen sein.
Das Umtauschverfahren ist in zwei Fristen-Tabellen organisiert. Die Befristung betrifft nur den Führerschein als Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Die Voraussetzungen, unter denen die Fahrerlaubnis erteilt wird, bleiben unverändert. Entscheidend kommt es darauf an, wann Ihr Führerscheindokument ausgestellt wurde. Sehen Sie also in Ihrem alten Führerschein nach, was dort als Ausstellungsdatum vermerkt ist. Wann ist die nächste Frist zum Führerscheinumtausch, und für wen?
Tabelle 1:
Geburtsjahr des Inhabers | Frist zum Umtausch |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 - 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 - 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 - 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 und später | 19. Januar 2025 |
Hinweis: Ältere, vor 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber brauchen ihren Führerschein erst bis 19. Januar 2033 umzutauschen, unabhängig davon, wann der Führerschein ausgestellt wurde. Damit sollen offenbar ältere Fahrer entlastet werden.
Tabelle 2:
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt sind, müssen entsprechend der Tabelle 2 umgetauscht werden. Lag das Ausstellungsdatum vor dem 1. Januar 1999, richtet sich die Umtauschfrist nach Tabelle 1 und damit dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.
Ausstellungsjahr | Frist zum Umtausch |
---|---|
1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Keine Prüfung der Fahrtüchtigkeit bei Umtausch
Sie brauchen nicht zu befürchten, dass Ihre Fahrtüchtigkeit beim Umtausch überprüft wird. Es gibt auch keine Gesundheitsuntersuchung.
Wo muss man den Führerschein umtauschen?
Der Umtausch erfolgt bei der Führerscheinstelle Ihrer Gemeinde. Dort stellen Sie einen Antrag auf Umtausch Ihrer alten Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein. Sie können Ihren alten Führerschein bereits jetzt auf freiwilliger Basis umtauschen und brauchen sich nicht unbedingt an den Fristentabellen zu orientieren.
Was braucht man zum Führerschein umtauschen?
Für den Umtausch Ihres Pkw- oder Motorradführerscheins brauchen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie den aktuellen alten Führerschein. Ihren alten Führerschein dürfen Sie nach dem Umtausch behalten. Er wird jedoch gestanzt und damit entwertet, so dass Sie ihn nicht mehr verwenden dürfen.
Welche Kosten verursacht der Umtausch?
Der Umtausch kostet etwa 25 EUR. Außerdem entstehen Kosten für ein biometrisches Passfoto.
Was ist, wenn Sie im Ausland wohnen?
Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, unterliegen Sie den Regeln des Landes, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Sie sind verpflichtet, auch an Ihrem Wohnsitz im Ausland die dort geltenden Umtauschfristen zu beachten und müssen im Regelfall bis spätestens 19. Januar 2033 Ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben.
Nichtumtausch ist Ordnungswidrigkeit
Nutzen Sie weiterhin Ihren alten Führerschein und tauschen nicht fristgerecht um, fahren Sie ohne gültigen Führerschein und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 EUR geahndet werden. Problematisch wird es vor allem aber dann, wenn Sie ins Ausland fahren. Je nach Ziel riskieren Sie bei einer Verkehrskontrolle erhebliche Probleme.
Alles in allem
Man kann die neue EU-Führerscheinrichtlinie als bloße Bürokratie verteufeln. Trotzdem dürfte es so sein, dass die Vorteile überwiegen. Ein kritischer Ansatz besteht aber darin, dass der Bürger den mit dem Umtausch verbundenen Kostenaufwand mal wieder aus der eigenen Tasche bezahlen muss.