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Neues aus dem Verkehrsrecht

Abschnittskontrolle statt Blitzer?

Künftig wird nicht mehr unbedingt geblitzt, sondern abschnittsweise kontrolliert. Bei der Abschnittskontrolle werden Sie geblitzt, wenn Sie zu schnell durch den Kontrollschnitt gefahren sind. Wir sprechen darüber, ob die Abschnittskontrolle gerechter ist als ein Blitzautomat und inwieweit sie Verkehrsunfälle vermeidet.

Wie funktioniert die Abschnittskontrolle?

Bei der Abschnittskontrolle wird überprüft, ob der Autofahrer auf einer bestimmten Wegstrecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat oder ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt. Die Messung erfolgt dabei nicht punktuell, sondern in einem festgelegten, genau vermessenen und definierten Abschnitt einer Fahrtstrecke. Die Messung beginnt, sobald ein Fahrzeug von der Messanlage erfasst wird. Anhand einer Heckfotoaufnahmen wird das Fahrzeug mit seinem Kennzeichen identifiziert und der genaue Beginn der Messung bestimmt. Sobald das Fahrzeug die festgelegte Wegstrecke verlässt, wird es erneut von einer Messanlage erfasst. Aus der Zeitdifferenz zwischen beiden Messungen und der Länge der überwachten Strecke ermittelt das System die Durchschnittsgeschwindigkeit.

Liegt die errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit unter der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit, werden sämtliche erfassten Daten einschließlich des Heckfotos rückstandslos und nicht wiederherstellbar gelöscht. War das Fahrzeug hingegen schneller unterwegs, als es der Höchstgeschwindigkeit entspricht, wird am Ende der festgelegten Wegstrecke eine Frontfotokamera ausgelöst. Dadurch wird der Fahrer fotografiert sowie das amtliche Kennzeichen von vorne erfasst.

Woher kommt die Idee der Abschnittskontrolle?

Die Europäische Union hat das Ziel „Vision Zero“ vorgestellt. Verkehrsunfälle mit Toten oder Schwerverletzten sollen nachhaltig reduziert werden. Dazu erfordert es konkrete Aktivitäten in der Verkehrsüberwachung. Gerade, weil die Wahrscheinlichkeit potentieller Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeiten überproportional ansteigt, fällt die Geschwindigkeitsüberschreitung besonders ins Gewicht. Die Abschiedskontrolle wurde daher als ein taugliches Werkzeug bewertet, dieses Ziel zu erreichen.

Auch der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte sich für einen Modellversuch Abschnittskontrolle ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, die dafür notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen. Mangels fehlender Rechtsgrundlage und unzureichender technischer Lösungen passierte bis 2013 nichts. Im Jahr 2015 schließlich richtete das Land Niedersachsen südlich von Hannover eine Richtungsfahrbahn mit zwei Fahrstreifen auf der Bundesstraße 6 als Pilotstrecke ein. Die Höchstgeschwindigkeit wurde auf 100 km/h begrenzt. Der ausgewählte Messbereich war etwa 2200 m lang. Die Technik kam von Jenoptik Robot GmbH. In Dezember 2018 nahm das Land Niedersachsen den Pilotbetrieb der Abschnittskontrolle auf (Quelle: W. Blindenbacher in Bayrische Staatszeitung v. 9.7.2021).

Das Verwaltungsgericht Hannover beanstandete jedoch die unzureichende Rechtsgrundlage und bewertete die Abschnittskontrolle als einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des einzelnen Verkehrsteilnehmers. Daraufhin wurde die Anlage zeitweise außer Betrieb genommen. In der Folge wurde das niedersächsische Polizeigesetz angepasst. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte fest, dass die nun neu geschaffene gesetzliche Regelung eine taugliche Rechtsgrundlage darstelle. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in letzter Instanz. Ende Dezember 2020 führte das niedersächsische Innenministerium dann die Abschnittskontrolle auf der ausgewählten Pilotstrecke im Regelbetrieb ein und prüft derzeit den Einsatz auf weiteren Strecken. Es ist zu erwarten, dass weitere Bundesländer nachziehen werden.

Bewirkt die Abschnittskontrolle eine Reduzierung der Verkehrsunfälle?

Seit Beginn des Pilotbetriebs der Abschnittskontrolle im November 2019 bis Ende Dezember 2020 wurden in Niedersachsen auf dem vermessenen Verkehrsabschnitt mehr als 1750 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Bis 2014 registrierte die Polizei sieben Verkehrsunfälle mit drei Toten und acht schwer und leicht verletzten Personen. Allein die Bekanntgabe der Pilotstrecke sowie der Baubeginn hätten bereits eine signifikante Abnahme der polizeilich erfassten Verkehrsunfälle bewirkt. In der Pilotphase bis Ende 2020 habe die Polizei bei 7 Verkehrsunfällen in keinem Fall verletzte oder getötete Personen vermeldet. Auch die Erkenntnisse aus anderen europäischen Ländern lassen gute Prognosen zu. Großbritannien, Niederlande, Österreich und die Schweiz bestätigen, dass die Abstandskontrolle eine nachhaltig positive Wirkung auf die Verkehrssicherheit habe. So seien nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit auf besonders unfallträchtigen Strecken in Österreich die Unfallzahlen um die Hälfte zurückgegangen.

Ist die Abschnittskontrolle wirklich besser als der Blitzer?

  • Die Abschnittskontrolle erfasst auf dem gesamten überwachten Streckenabschnitt die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer, während die Blitzanlage die Geschwindigkeit nur punktuell an einer bestimmten Stelle misst.
  • Mit der Abschnittskontrolle wird ein unfallträchtiges und plötzliches Abbremsen vermieden, zu dem sich Autofahrer veranlasst sehen, wenn sie eine Blitzanlage sichten. Dadurch werden immer wieder vorkommende Auffahrunfälle leichter vermieden.
  • Kommunen sehen sich oft dem Vorwurf der Abzocke ausgesetzt, wenn sie an bestimmten Stellen Blitzanlagen aufstellen. Im Gegensatz zu einer meist vorher nicht angekündigten Blitzanlage soll der Autofahrer auf die Abschnittskontrolle mit Hinweisschildern aufmerksam gemacht.
  • Die Abschnittskontrolle erscheint als eine gerechtere Geschwindigkeitsmessung, da die Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und daraus nur durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit errechnet wird. Der Autofahrer hat so potenziell die Möglichkeit, eine gelegentlich unbeabsichtigte Geschwindigkeitsübertretung im Messbereich durch eine geringere Geschwindigkeit wieder auszugleichen. Kritisch anzumerken ist jedoch, dass der Autofahrer überhaupt nicht ermessen kann, wie viel er langsamer fahren muss, um die durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten.
  •  Mit der Abstandskontrolle wird vermieden, dass der Autofahrer anders als nach der Passage einer Blitzanlage wieder unangemessen beschleunigt und die nach wie vor bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert.
  •  Es wird angenommen, dass die Abschnittskontrolle zu einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss führt und damit Staus verhindert.
  •  Es wird behauptet, dass mit der Abschnittskontrolle Emissionen reduziert werden. Hier ist kritisch anzumerken, dass Emissionen nur deshalb reduziert werden, weil die Geschwindigkeit gemessen und eine Geschwindigkeitsüberschreitung geahndet wird.
  • Die Abschnittskontrolle wird nicht überall die üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen ersetzen können. Sie wird nur dort möglich sein, wo es auf einer längeren Strecke wegen eines konkreten Gefahrenschwerpunktes (z.B. Kurve) punktuell nicht auf eine Höchstgeschwindigkeit ankommt, sondern eine Durchschnittsgeschwindigkeit das Maß der Fortbewegung bestimmt.
  • Die Technik, eine Abschnittskontrolle einzurichten, ist aufwändig und kostet sicherlich viel Geld. Es sind also finanzielle Mittel aufzuwenden, die der Steuerzahler bezahlt. Da die Kfz-Steuern erfahrungsgemäß nur eingeschränkt für den Straßenverkehr zum Einsatz kommen, ist zu befürchten, dass die notwendigen Mittel aus anderen Quellen beschafft werden müssen.
  • Kritisch anzumerken ist, dass der Staat damit ein weiteres Instrument aus der Taufe hebt, mit dem sich feststellen lässt, wer, wo und wann unterwegs war. Soweit man kritisiert, dass die Abschnittskontrolle insoweit das Recht auf informelle Selbstbestimmung missachtet, ist entgegenzuhalten, dass es jeder Autofahrer in der Hand hat, durch Einhaltung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit unter dem Radarschirm der Obrigkeit zu bleiben.

Alles in allem

Die Abschnittskontrolle könnte durchaus eine gute Option sein, wenn es darum geht, die Autofahrer zu motivieren, eine vorgegebene Höchstgeschwindigkeit nicht nur punktuell, sondern auf einer längeren Wegstrecke zu respektieren und den Vorwurf der Abzocke bei Blitzanlagen zu vermeiden. Auch lässt sich erreichen, dass ein Autofahrer auf dem Streckenabschnitt aus welchen Gründen auch immer kurzzeitig schneller fährt, ohne dass er gleich einen Geschwindigkeitsverstoß begeht. Bevor also die Abschnittskontrolle als staatliches Überwachungsinstrument abgelehnt wird, sollten damit Erfahrungen gesammelt werden, um festzustellen, inwieweit vermeintliche Vorteile oder scheinbare Nachteile überwiegen.

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Autor iurFRIEND-Redaktion vgwort-pixel

Datum 9. August 2021

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